Freundschaftsdienst auch wettbewerbstätigkeit?

Freundschaftsdienst auch wettbewerbstätigkeit ?

Einer Mitarbeiterin in Elternzeit wurde angeboten auf 400€ im Homeoffice weiter in der Marketing zu arbeiten. Das hat sie wegen mangelnder Kinderbetreuung abgelehnt.
Jetzt hat das Unternehmen erfahren, dass sie einer Freundin ( ehemalige Angestellte des Unternehmens) zuarbeitet und das Marketing unterstützt.
Die Freundin ist in einem Konkurrenzunternehmen beschäftigt.
Kann man ihr wegen wettbewerbstätigkeit kündigen auch wenn Sie das in Ihrer Freizeit macht?

Fassen wir zusammen, die Mitarbeiterin kann nicht für ihre Arbeitgeber arbeiten weil sie in der Zeit schon für die Konkurenz arbeitet und speist den Arbeitergeber mit eine faden Ausrede ab.
Und dann glaubt sie wirklich, das Arbeiten für Mitbewerber rechtens ist, weil man das ja in der nun vielen Freizeit macht…

hmm… da muss man nicht wirklich noch was dazu sagen?

Hallo,

Freundschaftsdienst auch wettbewerbstätigkeit ?
Einer Mitarbeiterin in Elternzeit wurde angeboten auf 400€ im Homeoffice weiter in der Marketing zu arbeiten. Das hat sie wegen mangelnder Kinderbetreuung abgelehnt.
Jetzt hat das Unternehmen erfahren, dass sie einer Freundin (ehemalige Angestellte des Unternehmens) zuarbeitet und das Marketing unterstützt.
Die Freundin ist in einem Konkurrenzunternehmen beschäftigt.
Kann man ihr wegen wettbewerbstätigkeit kündigen auch wenn Sie das in Ihrer Freizeit macht?

Kann man denn nur während der Arbeitszeit für die Konkurrenz arbeiten? Entscheidend ist doch wohl allein der Umsatand, dass für die Komkurrenz gearbeitet wird. Und da ist es auch egal, wie man das bewerkstelligt oder bezeichnet. Wichtig wäre jedoch zweifellos, in welcher Branche die Freundin tätig ist, falls es nicht Marketing an sich ist. Beim Marketing für einen Hundesalon würde das Arbeitsgericht wohl eher keine Wettbewerbstätigkeit sehen, wenn man selbst in der Marketingabeteilung eines Waffenherstellers arbeitet.

Ansonsten versuche ich es mal mit einem etwas hinkenden Vergleich. Dein Mann schläft außerhalb der Kernschlafzeiten ab und zu bei und mit seiner Ex. Er sagt, es wäre ein reiner Freundschaftsdienst, da dies ja in seiner Freizeit stattfindet ;o)

Grüße

Hallo,

  1. wäre es ja wohl zu einfach, wenn man das Wettbewerbsverbot mit dem Hinweis „Freizeit“ (während der Arbeitszeit wäre ja wohl noch dreister) und „Freundschaftsdienst“ umgehen könnte.

  2. Ist ja bereits das

Einer Mitarbeiterin in Elternzeit wurde angeboten auf 400€ im
Homeoffice weiter in der Marketing zu arbeiten. Das hat sie
wegen mangelnder Kinderbetreuung abgelehnt.

eigentlich ein Unding, denn wenn das „Homeoffice“ dem Arbeitnehmer keine Möglichkeit der Kinderbetreuung bietet, welche Arbeitsform bietet das dann?

Gruß
Wawi