Hallo,
Freundschaftsdienst auch wettbewerbstätigkeit ?
Einer Mitarbeiterin in Elternzeit wurde angeboten auf 400€ im Homeoffice weiter in der Marketing zu arbeiten. Das hat sie wegen mangelnder Kinderbetreuung abgelehnt.
Jetzt hat das Unternehmen erfahren, dass sie einer Freundin (ehemalige Angestellte des Unternehmens) zuarbeitet und das Marketing unterstützt.
Die Freundin ist in einem Konkurrenzunternehmen beschäftigt.
Kann man ihr wegen wettbewerbstätigkeit kündigen auch wenn Sie das in Ihrer Freizeit macht?
Kann man denn nur während der Arbeitszeit für die Konkurrenz arbeiten? Entscheidend ist doch wohl allein der Umsatand, dass für die Komkurrenz gearbeitet wird. Und da ist es auch egal, wie man das bewerkstelligt oder bezeichnet. Wichtig wäre jedoch zweifellos, in welcher Branche die Freundin tätig ist, falls es nicht Marketing an sich ist. Beim Marketing für einen Hundesalon würde das Arbeitsgericht wohl eher keine Wettbewerbstätigkeit sehen, wenn man selbst in der Marketingabeteilung eines Waffenherstellers arbeitet.
Ansonsten versuche ich es mal mit einem etwas hinkenden Vergleich. Dein Mann schläft außerhalb der Kernschlafzeiten ab und zu bei und mit seiner Ex. Er sagt, es wäre ein reiner Freundschaftsdienst, da dies ja in seiner Freizeit stattfindet ;o)
Grüße