Hallo ihr Lieben.
Meine Eltern haben von der Gemeinde einen Gebührenbescheid für das Grab meiner Großeltern bekommen. Soweit alles in Ordnung. Nur erhebt eben diese Gemeinde die Gebühren für 30 Jahre im Voraus, was auf dem Schreiben nicht ersichtlich war und sich erst auf eine Nachfrage heraus stellte.
Habt ihr sowas evtl. schon mal gehört?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Katrin
Hallo,
das ist völlig normal!
Was denkst du, wie die Friedhofsverwaltungen ihrem Geld nachlaufen müssten, wenn es kürzere Abrechnungszeiträume gäbe…
Glaubst du wirklich, jeder Umzug der Verbliebenen wird gemeldet?
Was würde passieren, wenn Jemand nicht zahlen kann oder will?
Gruss
Hummel
Hallo,
das ist völlig normal!
Was denkst du, wie die Friedhofsverwaltungen ihrem Geld
nachlaufen müssten, wenn es kürzere Abrechnungszeiträume
gäbe…
Glaubst du wirklich, jeder Umzug der Verbliebenen wird
gemeldet?
Was würde passieren, wenn Jemand nicht zahlen kann oder will?
da wird ein Blick in die jeweilige Friedhofssatzung ratsam sein.
In der Satzung meiner Stadt sind es 10 Jahre für Erwachsene und 6 Jahre für Kinder. Stadt Freising hat z.B. 15 Jahre, München ist ganz differenziert - da geht es von 10 - 30 Jahre je nach dem welcher Friedhof, ob Kind oder Erwachsener.
Gruß von Sid
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Hallo, im Rahmen der Beisetzung 25 Jahre und die Verlängerung bei
Familiengräbern dann jeweils weitere 10 Jahre. Gruß
Hallo,
das stand aber schon vorher in der Satzung, die öffentlich bekannt gemacht ist. Da steht auch, daß man, bei einer Gebührenerhöhung (so etwa alle 5-15 Jahre) in den meisten Fällen für die Restlaufzeit nochmal nachzahlen muß.
Cu Rene