Hallo,
bei der zeitlichen Verlängerung von Wahl-/Kaufgräbern-Nutzungen (meist üblich
bei Familiengräbern) hat eine Stadt folgende Regelung bei den
Gebühren getroffen:
Gebühren für 1 Jahr 132,00 € (Doppelgrab)
Gebühren für 10 Jahre 1.320,00 € (Doppelgrab)
M.E. müsste, wenn man 10 Jahre im Voraus zahlt, eine Abzinsung
erfolgen, sodass unter Anwendung eines Zinssatzes von z.B. 4% p.a.
nur z.B. 1.100,00 € oder noch weniger zu entrichten wären. Ferner kommt hinzu, dass man
an Verwaltungskosten -statt 10 x Jahresgebühren- nur einen Gebührenbescheid erhält. Ich hätte gerne Eure Meinung dazu gehört.Gruß
Hallo,
man hat doch schon einen Vorteil daraus jetzt schon zu wissen, wieviel man die 10 Jahre bezahlen muß.
Normal werden die Sätze ja regelmäßig erhöht (ähm an die Preisentwicklung angepaßt), wer schon bezahlt hat, erhält aber keine Nachforderung (wobei es da auch Ausnahmen gibt). Hier gibt es aber nur 10 oder 20 Jahre, kürzere Fristen kenne ich nicht.
Cu Rene