Friedhofsrecht (das geht uns alle an ;-))

Hallo,

für unsere Friedhöfe gibt es Satzungen, die dort alles regeln, von der Grabgröße bis zum Blumenstrauß…

Mich interessiert folgendes: Jemand kauft ein Wahlgrab auf einem Grabfeld, für das keine besonderen Gestaltungsvorschriften gelten, z.B. in der Größe 2 m x 2 m. Die Friedhofsordnungen regeln nun die
üblichen Gestaltungen: Denkmal muss standfest sein, Einfassung muss der Würde des Friedhofes entsprechen…

Ich will aber gar kein Denkmal setzen, und die Einfassung soll nur
80 cm breit und 180 cm hoch sein. Kann es sein, dass die Friedhofsverwaltung auf diesem Feld eine Einfassung in üblicher (weil zu 99 % rechts und links vorhanden) Größe verlangen kann und ich ein Denkmal setzen muss?

Ich könnte doch alles sein lassen, dann würde die Grabfläche, eingeebnet mit der üblichen, von der Friedhofsverwaltung zu pflegenden Fläche, gepflegt, oder?

Ich gehe noch weiter: Selbst auf Feldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften, z.B. Steine nur weiß, Einfassungen rot (ist natürlich übertrieben!) würde ich mir das Recht zusprechen, überhaupt keine Grabgestaltung vorzunehmen, also ebenfalls einzuebnen.

LG, Karin

und die Einfassung soll
nur
80 cm breit und 180 cm hoch sein.

Hallo Karin K., ähm…biste dir da sicher?

Ich könnte doch alles sein lassen, dann würde die Grabfläche,
eingeebnet mit der üblichen, von der Friedhofsverwaltung zu
pflegenden Fläche, gepflegt, oder?

Vielleicht. Aber wozu sollte man sich dann erst ein Grab kaufen. Dann kann man sich auch gleich auf den meist vorhandenen Flächen für Leute verscharren lassen, die sich kein Grab leisten können oder keins wollen.

Irgendwie versteh ich den Sinn deiner Frage nicht so richtig.

MfG

hallo karin,

also ich denke, du meinst bei der grabeinfassung nicht 1,80 m hoch
sondern meinst das mass 0,80 x 1,80 statt der üblichen 2m x 2 m.
da jede gemeinde eine spezielle friedhofssatzung unterhält müsstest
du in der zuständigen gemeinde einmal genau nachfragen ob eine
abweichung in den massen der grabeinfassung möglich wäre.

mit denkmal ist wohl ein grabstein gemeint.

ich denke, dass die friedhofssatzung schon vorschreiben kann, ob das
grab entsprechend gepflegt werden muss. ansonsten gibt es bestimmt
bereiche des friedhofes, in dem auf grabeinfassung, grabstein, usw
verzichtet werden kann.

wenn du weisst, was du möchtest bzw. nicht möchtest, dann gehe doch
mal zur friedhofsverwaltung und spreche den zuständigen mitarbeiter
auf deine wünsche an.

gruss

vic

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Hallo Jörg,

mein Ausgangspunkt war eine Grabanlage auf einem Feld ohne besondere Gestaltungsrichtlinien. Die Friedhofssatzungen regeln ständig nur die maximal zulässigen Einrichtungen. Aus meiner Sicht muss doch möglich sein, gar keine Einrichtung der Grabanlage vorzunehmen oder aber dazwischen eine Lösung zu finden. Zumal in den Satzungen sinngemäß steht: Man darf eine Einfassung und ein Denkmal und sonst was errichten, solange es der Würde des Ortes entspricht.

LG, Karin

Hallo Karin,

für unsere Friedhöfe gibt es Satzungen, die dort alles regeln,
von der Grabgröße bis zum Blumenstrauß…

Hast Du Dich schon mal über die Form „grüne Wiese“ Gedanken gemacht ?

Es gibt auf einigen Friedhöfen Bereiche, wo man den Toten an eine bestimmte Stelle begräbt, aber halt kein Grab (Huckel, Begrenzung, Grabstein) anlegt.

Ciao maxet.

Hallo Maxet,

das Grab im Grünen ist eben ein Feld mit besonderen Gestaltungsvorschriften. Wenn ich dort ein Grab kaufe,
dann stimme ich den dortigen z.T. sehr strengen Gestaltungsrichtlinen und Auflagen zu. Trotzdem bleibt die Frage, ob ich in jedem
Fall z.B. ein Denkmal dort errichten muss.

LG, Karin

Sprich das doch einfach mal mit der Friedhofsverwaltung durch. Ist doch Mist wenn zu der Trauer bei den Hinterbliebenden noch Ärger mit der Friedhofsverwaltung kommt…

Helfen wird dir hier keiner so richtig können, da jeder Friedhof idR seine eigene Satzung hat und Ausnahmen je nach Leitung manchmal durchaus möglich sind aber eben auch total verweigert werden können…

(schonmal an einen Friedwald gedacht?)

Hallo Karin,

was willst Du eigentlich genau? Das niemand an/auf Deinem Grab stehen kann, weil keiner erkennt, daß es überhaupt eins ist? Dann mach’ halt eine Feuerbestattung mit Seebegräbnis und gut is’, anstatt rumzunörgeln.

Gruß
Axel

Hi,
ich weiß zwar auch nicht genau, was du eigentlich willst, aber eins ist richtig: wenn du ein Grab einfach nicht pflegst, obwohl du es lt. Friedhofssatzung müsstest und auch dazu aufgefordert worden bist, wird es irgendwann eingeebnet (also schon vor Ablauf der Ruhezeit) und gut is’.

Gruß
Nelly