Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe gestern den Bescheid für die Friedhofsunterhaltungsgebühren bekommen. Und zwar für die Jahre 2004 bis 2023. Die Satzung wurde zwar 2004 im Gemeinderat beschlossen, mich wundert aber, dass der Gebührenbescheid erst jetzt verschickt wurde.
Ist das zulässig und lohnt es sich Wiederspruch einzulegen.
Danke im Voraus, Hartmut Wehrle