Friedhofsunterhaltungsgebühren rückwirkend?

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe gestern den Bescheid für die Friedhofsunterhaltungsgebühren bekommen. Und zwar für die Jahre 2004 bis 2023. Die Satzung wurde zwar 2004 im Gemeinderat beschlossen, mich wundert aber, dass der Gebührenbescheid erst jetzt verschickt wurde.
Ist das zulässig und lohnt es sich Wiederspruch einzulegen.
Danke im Voraus, Hartmut Wehrle

Hallo Hartmut,

die Satzung tritt in Kraft, sobald sie im Amtsblatt oder einer Tageszeitung veröffentlicht wurde. Und das war sicher 2004. Wahrscheinlich soll der Brief eine Erinnerung sein.
Wenn das aber ein Irrtum ist, würde ich raten, dass Sie sich an die örtliche Tageszeitung wenden, die für Sie recherchieren. Vielleicht ist das eine Hilfe für mehrere Leute.

Eine schöne Advents- und Weihnachtsszeit.
LG Katja

Hallo Hartmut,

zunächst einmal wünsche ich Dir ein frohes Weihnachtsfest und entschuldige mich hiermit für die reichlich späte Antwort. Leider war in der Vorweihnachtszeit zeitlich nich an die Beantwortung von Fragen in diesem Forum zu denken.

Leider kann ich zu Deiner Frage nicht viel sagen, da ich selbst kein Rechtsanwalt bin und meine juristischen Kenntnisse eher wirtschaftsrechtlicher Natur sind.

Viele Grüße

H.K.