Friedhofsunterhaltungsgebühren

Liebe/-r Experte/-in,mein Vater verstarb von 30 Jahren. Es wurde eine Gruft gekauft. Vor 15 Jahren verstarb meine Mutter.Wir dann dann die Gruft nachgekauften müssen.
Nun haben wir nach all den Jahren eine Rechnung über
„Friedhofsunterhaltungsgebühren“ und zwar von 2005 bis 2010 erhalten. Sind diese Kosten nicht mit dem Kauf des Grabes abgedeckt? Es handelt sich übrigens um einen städtischen Friedhof. Über eine Beantwortung meiner Frage wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Marion

Hallo Marion,

das ist von Fall zu Fall verschieden.

Lassen Sie sich von dem Friedhof die „Gebührenordnung bzw. Friedhofssatz“ geben, dort können Sie dann alles nachlesen.

Wenn Sie dann noch ein Problem haben, dann melden Sie sich bei mir. Im Internet finden Sie mich unter: weg4u.de

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Mit lieben Grüßen
Ingrid Ch. Hoerner

Hallo Marion,

die Friedhofsunterhaltungsgebühren werden zur Erhaltung und Pflege des Friedhofs erhoben, und müssen je nach Friedhofssatzung bezahlt werden. Bei uns wird diese Gebühr jährlich fällig und muß vom Grabnutzungsberechtigten bezahlt werden, ich gehe davon aus das es sich hierbei genau so verhält.
Solltest Du noch Fragen haben melde Dich eben…

Gruß
Jan