bei fahrzeugen im betriebsvermögen mit weniger als 50% betrieblicher nutzung ist ja seit 2005 keine 1%-regel mehr möglich.
nun ist man ja aus dem schneider, wenn man für einen repräsentativen zeitraum (die rede ist von 3 monaten) eine art fahrtenbuch führt und damit entweder die nutzung über 50% nachweist, oder eben darunter liegt, und dementsprechend eine nutzungswertbesteuerung macht.
bisher ungeklärt, war immer, was die verwaltung macht, wenn man diesen nachweis nicht erbringt und auch nicht zu den üblichen verdächtigen gehört (handelsvertrter, taxifahrer), bei denen ohnehin eine nutzung zu über 50% klar ist.
gibt es mittlerweile eine mitteilung wie mit den fällen unter 50% verfahren werden soll… ?
gibt es mittlerweile eine mitteilung wie mit den fällen unter
50% verfahren werden soll… ?
Du meinst welchen privaten Anteil für die Kfz-Nutzung die
Finanzverwaltung festsetzen wird?
Das kann ich zwar auch nicht beantworten, aber mindestens 50 %
müssen es logischerweise sein.
auch wieder wahr, aber im haufe usw. ist immer die rede davon, dass sich die verwaltung dazu noch äußern will, denn mit 50% fährt man ja trotzdem prächtig, wenn man tats. nur zu z.b. 15% betrieblich nutzt…
auch wieder wahr, aber im haufe usw. ist immer die rede davon,
dass sich die verwaltung dazu noch äußern will, denn mit 50%
fährt man ja trotzdem prächtig, wenn man tats. nur zu z.b. 15%
betrieblich nutzt…
Das ist richtig, und deshalb glaube ich persönlich auch nicht dass es bei 50 % bleiben wird, aber wie gesagt: Ein BMF-Schreiben kann ich nicht anbieten.