Hallo liebe Steuerprofis,
ich muss im Rahmen meiner Bachelorarbeit überprüfen, ob ein von mir gewähltes Fringe Benefit (freiwillige betriebliche Sozialleistung) unter die Einkommenssteuer fällt.
Ich bin tätig im Unternehmen A und vertreibe ein Zeitungsabo inkl. Tablet, dass monatlich 29,99 € kosten würde und für das eine einmalige Zuzahlung von 280 € fällig wäre. Dieses Abo inkl. Tablet würde 24 Monate Laufzeit haben. Dieses möchte ich zu den genannten Konditionen anderen Unternehmen anbieten, die dieses als freiwillige betriebliche Sozialleistung ihren Mitarbeitern im Cafeteria-System anbieten können.
Fällt das Angebot mit diesen Konditionen unter die Einkommenssteuer? Wenn ja, würde sich das bei gleichen Konditionen mit einmaliger Zuzahlung von nur 10 € ändern?
Nochmal vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Liebe Grüße,
Nicky
Wenn Sie eine Provision für den Vertrieb erhalten, wären das Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben wären also einkommensteuerpflichtig.
Sorry, da kenn ich mich überhaupt nicht aus!!
Hallo Nicky,
ich bin Steuerpraktiker und kein Steuerberater.
Deshalb kann ich Dir leider nicht helfen.
Viel Erfolg im Studium und alles Gute
Stefan Seidel
Hallo Nicky,
es tut mir leid, aber ich verstehe die Frage nicht. Für wen soll die Steuerfreiheit geprüft werden? Für dich als Vertreiber oder für die Mitarbeiter, welche in der Cafeteria Essen gehen?
Hallo,
ich gehe davon aus, dass nicht jedem Mitarbeiter, sondern nur in Sozialräumen die Zeitung ausliegt und das Tablet an den Chef geht. In diesem Fall, gibt es keine steuerliche Konsequenz für die Arbeitnehmer.
Das Problem mit den zusätzlichen 10 € Zuzahlung verstehe ich nicht.
Hallo ihr beide,
da liegt ein Missverstädndnis vor - das Cafeteria-System ist ein System im Personalwesen, bei dem Mitarbeiter in einem zwei- bis dreijährigen Wahlturnus zusätzliche, freiwillig vom Unternehmen geleistete Sozialleistungen auswählen können. Dazu zählen zB eine besondere Altersvorsorge, ein Dienstwagen, oder eben auch bestimmte Abonnements.
Wenn ein Mitarbeiter sich für das von mir als Unternehmen B angebotene und in dem Unternehmen des Mitarbeiters A im Cafeteria-System angebotene Abo entscheidet, dann leistet das Unternehmen für ihn eine einmalige Zuzahlung für das Tablet (je nach Modell entweder 10€ oder 280 €) und einen monatlichen Abopreis von 29,90€.
Problem ist: Ich möchte wissen, ob andere Unternehmen mein Abo in ihr Cafeteria-Angebot der Sozialleistungen mitaufnehmen können. Denn das geht nur, wenn die Kosten dafür so niedrig sind, dass sie nicht unter die Einkommens- oder Sozialversicherungssteuer fallen, sodass ein Steuervorteil entsteht. Da ich mich aber mit den steuerlichen Regelungen dazu überhaupt nicht auskenne (vor allem bezüglich der Zuzahlung von 280 € für ein wertiges Tablet - kann man das steuerlich auf den Abopreis für die Laufzeit von 24 Monaten zerstückeln oder muss das aufgrund der nötigen Einmalzahlung auch einmal kalkuliert werden und übersteigt damit vielleicht die maximalen Steuergrenzen)?
Vielen Dank schonmal!
Hallo,
die Bereitstellung eines KFZs und sonstiger Vergütungungen stellt zusätzlichen ARbeitslohn dar. Für die Steuerfreiheit gibt es unterschiedliche Grenzen, die Bereitstellung von Abos unterliegt m.E. der vollen Einkommensteuer.