Frisch-/Abwasser - Berechnungsmischmasch

Hallo,

ich denke an Betriebskosten und stelle mir folgendes Szenario vor:

Die Fakten:

  • Mietshaus, 16 Parteien
  • für 2008 wohl noch Preisgebunden, da Ausfallwagnis (von der Hausverwaltung diesbezüglich noch keine Auskunft)
  • keine einzelnen Zähler
  • im Mietvertrag keine Aufteilung (qm, ME, Personen), also nach qm
  • keine gesonderte Aufführung von Zähler- oder sonstigen Grundkosten

Das Frischwasser wird nach Personen, das Abwasser jedoch nach qm berechnet (Niederschlag läuft gesondert). Es ist müßig darüber zu diskutieren, ob Flächenberechnung gerecht ist, aber durch die unterschiedliche Behandlung zweier Positionen die doch eigentlich nicht voneinander trennbar sind (es sei denn, man hat eine Quelle im Haus, die man dem Kanal zuführt…) ergibt sich doch ein großer Widerspruch.

Bezogen auf das gesamte Haus ergibt sich ein Kostenverhältnis Frischwasser:Abwasser von 1:1,26. Bei einer Person mit 61 qm schlägt sich das in einem Verhältnis von 1:2,3, bei 4 Personen und 95 qm in einem von 1:0,9 nieder.
Da könnte einer glatt daran denken schizophren zu werden oder sich das Wasser inkl. Abwasserrechte kostengünstig beim Nachbarn zu kaufen und die Ersparnis zu teilen. :wink:

Ist so ein extremes Mißverhältnis zu dulden? Noch einmal kurz: Eine Person zahlt fast die doppelte Abwassergebühr als die, welche gemessen am berechneten Verbrauch tatsächlich anfällt. Und: Klar, eine komplette Berechnung nach Fläche würde die Frischwasserkosten fast verdoppeln.

Ich hoffe die Verhältnisse verständlich genug dargestellt zu haben und harre der Reaktionen die da kommen werden.

Besten Dank & schönes WE

osmodius

Hallo Osmodius,

mir kam dabei eher der Gedanke, ob die Abrechnung überhaupt den Anspruch erfüllt, dass sie nachvollziehbar ist.

Gruß!

Horst

Hallo,

Um hier nur auf den Punkt einzugehen Abwasser hat einen anderen Berechnungsschlüssel als Wasser wie folgt:

Die Regelung kann durchaus rechtens sein.

Im genannten Beispiel sollten hier Mieter mit wenigen oder keinem Mitbewohner besser nicht nachharken. Sollten sie das tun, so laufen sie Gefahr, dass der Vermieter sowohl Wasser als auch Abwasser nach Wohnfläche abrechnet. Dann entstehen bei einem Einpersonenhaushalt wesentlich höhere Kosten.

Im Umkehrschluss sollten Mieter mit hoher Mitbewohnerzahl auf eine Abrechnung nach Wohnfläche pochen, zumindest die Rechtmäßigkeit der Umstellung des Berechnungsschlüssels prüfen lassen.

Anmerkend erwähnt:

Eine Nebenkostenabrechnung kann sehr „ungerecht“ ausfallen aber trotz dessen rechtlich völlig in Ordnung sein.

Gruß

Joschi

Vielen Dank für die Antwort, ich hatte soetwas befürchtet, schon allein, weil der inzwischen verstorbene Eigentümer immer sehr korrekt war, was jedoch bei der Verwaltung nach der Erfahrung nicht immer der Fall ist (tatsächliche Unwissenheit, veraltetes BGB …).

Trotzdem noch die Zahlen in Euro und Cent (@Horst):

____________ | Gesamt | Wohneinheit

Frischwasser | EUR 2932,33 | EUR 87,75 (Basis: 1 Person)
Abwasser | EUR 3697,96 | EUR 202,31 (Basis: 61 qm)

Grüße und einen guten Start in die Woche

osmodius