Hallo zusammen,
wir sind vor 4 Wochen in eine EG-Wohnung mit Terrasse und Gemeinschaftsgarten gezogen. Es ist so, das wir 2 kleine Hunde besitzen. Diese haben wir natürlich bei der Vermieterin angegeben und uns die Haltung der 2 erlaubt und duldet sie auch. Für uns ist es wichtig das die 2 kleinen Racker auch in den Garten dürfen zum spielen und toben. Wir hätten sonst die Wohnung garnicht genommen. Dieses wurde uns zu 100% zugesichert. Ihr Geschäft verrichten die beiden grundsätzlich beim Gassi gehen. Natürlich kann es passieren das doch mal hingepullert wird, aber das ist die Ausnahme. Wir gehen, bevor die beiden in den Garten dürfen, stets nochmal flott raus zum pullern mit ihnen. Wir sind hier 5 Parteien. 4 Wohnungseigentümer und wir wohnen zur Miete. Jetzt hat uns eine Dame (Nachbarin) eine Eigentümerin einer Wohnung ein Verbot ausgesprochen, das wir garnicht berechtigt sein den Garten zu nutzen und die Hunde schonmal garnicht. Schließlich hätten wir eine Terrasse und das würde jawohl für die Hunde ausreichend sein. Wir haben ihr versucht zu erklären, daß unsere Vermieterin uns zugesichert hat, den Garten mit nutzen zu dürfen und das auch die Hunde den Garten betreten dürfen. Was sie geantwortet hat möchte ich hier nicht weiter beschreiben. Es war unter der Gürtellinie. Die Eigentümer behaupten, daß vor Jahren schon beschlossen wurde, das keine Haustiere erlaubt seien. Das hätte die Mehrheit bestimmt. Wenn das so stimmt, dann hätten wir niemals diese Wohnung angemietet. Kann es sein, das unsere Vermieterin uns die Wohnung unter falschen Voraussetzungen vermietet hat? Wenn ja, was kann man tun? Schließlich hatten wir einiges an Unkosten zu tragen für diesen Umzug. Können die dann eingeklagt werden? Mittlerweile versucht die Dame andere Nachbarn mit ins Boot zu ziehen. Sind so traurig und enttäuscht über soviel unsoziales Verhalten. Würde mich über Antwort sehr freuen.
Was steht denn im Mietvertrag?
Hallo,
Terasse mit Gemeinschaftsgarten, dnek mal in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, das waeren die richtigen Begriffe oder auch Suchworte.
Wenn die Eigentuemer etwas beschlossen haben, sollte es dazu einen Beschluss geben. Der im Protokoll einer Eigentuemerversammlung steht, oder im Beschlussbuch. Als Mieter kommt ihr da nicht dran, aber Eure Vermieterin. Viellecht gibt es einen Weg, zu klaeren, ob oder ob nicht.
Es koennte ja immerhin sein, dass sich nur jemand aufregt, weil das nie genutzte Gemeinschafteigentum mitbenutzt wird, und dann noch von Mietern, noch nicht mal von den Eigentuemern.
Gruss Helmut
Hallo,
Naja, was steht denn im Mietvertrag?
Naja, eigentlich wenn das wirklich so ist IMHO recht wenig, oder?! Weil Die vermieterin ist ja Eigentümerin der gemeinschaft. Wenn das wirklich so beschlossen wurde und durch eine Eigentümerversammlung und Abstimmung nicht geändert werden kann (was wohl eher schwierig wird von Deiner Seite aus anzustreben) dann ist das wohl so. Genaueres wird Dir aber wie gesagt nur die Vermieterin sagen könne.
Viel Glück.
Selbstverständlich, alle Kosten die aus erneutem Umzug, alle Nebenkosten daraus, selbst eine höhere Miete in einer gefundenen Ersatzwohnung könnte man von der Vermieterin einfordern und auch durchsetzen.
Sie allein ist dafür verantwortlich, das die Zusagen zur Gartennutzung nicht eingehalten werden können.
Wenn das eindeutig vertraglich vereinbart war. Mündlich reicht zwar, ist aber immer problematisch zu belegen, wenn es darüber Streit gäbe, wer was gesagt hat !
Übrigens, andere Eigentümer haben euch Mietern genau Nullkommnix zu sagen.
Verweist an euren Vermieter (selbst Eigentümer der Anlage). Lasst Euch auf keine Diskussion mit den Eigentümern ein, die wer weiß meinen anordnen zu können.
Können sie nicht.
Das kann nur euer Vermieter.
MfG
duck313
Hallo,
[quote=„suca43, post:1, topic:9414102“]Jetzt hat uns eine Dame (Nachbarin) eine Eigentümerin einer Wohnung ein Verbot ausgesprochen, das wir garnicht berechtigt sein den Garten zu nutzen und die Hunde schonmal garnicht. Schließlich hätten wir eine Terrasse und das würde jawohl für die Hunde ausreichend sein. Wir haben ihr versucht zu erklären, daß unsere Vermieterin uns zugesichert hat, den Garten mit nutzen zu dürfen und das auch die Hunde den Garten betreten dürfen. […]
Die Eigentümer behaupten, daß vor Jahren schon beschlossen wurde, das keine Haustiere erlaubt seien. Das hätte die Mehrheit bestimmt.
[/quote]
Nun, eure Vermieterin kann euch keine Rechte gewähren, welche sie gar nicht hat!
Wie der Garten genutzt werden darf und welcher Wohnung welcher Gartenanteil zusteht ist durch das Sonder- und Gemeinschaftseigentum geregelt. Das geht dich erst einmal nichts an, weil dies ein Vertrag zwischen den Eigentümern ist. Allerdings muss sich eure Vermieterin daran halten.
Ein haustierverbot ist Möglich, der Beschluss muss aber mindestens in einem Sitzungsprotokoll schriftlich festgehalten worden sein. Auch daran muss sich eure Vermieterin zwingen halten. Die nette Nachbarin müsste euch eigentlich dieses Protokoll zeigen können.
Allerdings ist eure Vermieterin euer Vertragspartner und nur ihr gegenüber müsst dir auch direkt verantworten.
Die Nachbarin hat euch da nichts zu befehlen, sie muss sich entweder an die Eigentümer-Verwaltung oder eure Vermieterin halten.
So, jetzt kommt das Problem der Beweisbarkeit der Zusagen. Am einfachsten ist es, wenn es im Mietvertrag steht, Falls die Zusicherung nur mündlich gemacht wurde, braucht ihr unabhängige Zeugen, sonst steht es Aussage gegen Aussage.
Wenn jetzt du und die Nachbarin recht haben, ist eure Vermieterin für den euch entstandenen Schaden haftbar.
MfG Peter(TOO)
Der ist aber für einen Mieter absolut irrelevant. Entscheidend ist für den nur, was zwischen Mieter und Vermieter vereinbart wurde. Wie der Eigentümer den Verstoß gegen einen Beschluß mit seinen Miteigentümern regelt, braucht den Mieter genau gar nicht zu interessieren.
Ein generelles Haustierverbot ist NICHT möglich. Auch ein generelles Verbot der Haltung von Hunden und Katzen im Mietvertrag ist nicht wirksam.
https://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietvertrag-wohnung-hund.html
Hallo,
pro oder gegen Beschluss handeln bedeutet, das Recht mit der Vermieterin gemeinsam durchsetzen oder andersrum von vorneherein auf verlorenem Posten zu kaempfen. Absolut irrelevant wuerde ich es nicht nennen, sowas sollte fuer Mieter interessant sein, es bestimmt deren Handlungsweise.
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Sollte es keinen Beschluss geben, kann die Vermieterin bei der naechsten Eigentuemerversammlung einen Beschluss herbeifuehren. Dafuer waere es hilfreich, die Mehrheit der Eigentuemer auf der Seite der Hundehalter zu wissen, was fuer die Mieter noch mehr interessant ist. Denn es ist ein Verhalten an den Tag zu legen, das die Zustimmung zu den Hunden foerdert. Streitbare rechthaberische Mieter werden eher abgelehnt als nette verstaendnisvolle Mieter.
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Sollte es einen Beschluss geben, kann jeder der anderen Eigentuemer eine Aenderung herbeifuehren, sind wir wieder einen Absatz darueber.
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Kein Beschluss zur Hundehaltung und die Vermieterin hat sich auf Mietgesetze verlassen, die IHr in IHrer Wohnung das Recht zugestehen, ueber Tierhaltung allein zu entscheiden, ist fuer mich eine sehr wahrscheinliche Moeglichkeit. Was waere dann zu tun? Auch in diesem Fall sollte es Mieter dringend interessieren. Siehe zwei Absaetze hoeher.
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Gruss Helmut
Wissen wir (in diesem Fall, bis 10.7.17 11Uhr) ob es einen Verstoss gibt? Ich noch nicht.
Wenn dem Mieter die Tierhaltung erlaubt wurde, hat er auch das Recht dazu. Was die ET-Gemeinschaft beschlossen hat, ist irrelevant. Es zählt einzig das, was zwischen Mieter und Vermieter vereinbart wurde. Wie der Vermieter das Problem dann mit seinen Miteigentümern klärt, ist allein sein Problem. Denn - um es klarzustellen - die relevante Vertragsbeziehung besteht nur zwischen Mieter und Vermieter.
Insofern verstehe ich auch nicht, was Du mit „verlorenem Posten“ meinst. Auf dem steht in gewisser Weise allein der Vermieter, weil der für ihn geltende Regelungen (blöderweise) nicht in den Mietvertrag übernommen hat.
Wobei - und auch da wiederhole ich mich - ein generelles Verbot von Tierhaltung im allgemeinen oder auch Hunden und Katzen im speziellen ohnehin nicht wirksam ist. Ebenfalls ist nicht wirksam die pauschale Integration einer eventuell vorhandenen Hausordnung mit allen zukünftigen Änderungen.
Will sagen: der Vermieter hat generell ein Problem, wenn es einen Mietvertrag gibt und die ET nach dessen Abschluß etwas beschließen, das in den Mietvertrag eigentlich aufgenommen gehört.
Es ist sinnfrei, die Abschaffung eines Beschlusses beschließen zu wollen, der in der Form ohnehin nicht wirksam ist und schon gar keine Wirkung auf einen eventuellen Mietvertrag entfalten kann, weil darin nicht enthalten ist.
Was auch immer beschlossen wurde: (allenfalls) wirksam ist für den Mieter das, was im Mietvertrag steht bzw. anderweitig vereinbart wurde. Wenn der Eigentümer da etwas verbaselt hat, hat er das Problem und nicht der Mieter.
Angeblich gibt es einen Beschluß (steht im Ausgangsartikel). Nur hat der - und nun wiederhole ich mich erneut - für den Mieter keine Bedeutung, weil für ihn der Mietvertrag gilt und das, was anderweitig vereinbart wurde. Ein Beschluß der ET ist für den Mieter insofern ohne Belang.
Das gleiche Problem hat man häufig mit Hausordnungen. Die kann man zwar in der aktuellen Fassung in den Mietvertrag integrieren, aber sobald sich die Hausordnung ändert, hat der Vermieter ein Problem, sofern sich der Mieter auf eine Änderung des Mietvertrages nicht einlassen will. Ein guter Verwalter weist auf den Umstand auch gerne mal hin, wenn irgendein Eigentümer auf den Trichter kommt, Blumenkästen auf der Außenseite der Balkone per Änderung der Hausordnung untersagen zu wollen oder im Nachhinein eine verbindliche Mittagsruhe vorschreiben will.
Sofern im Haus Wohnungen vermietet sind, sind derartige Beschlüsse bzw. Änderungen der Hausordnung schlicht und ergreifend nicht durchsetzbar (sofern eben der Mieter mit einer Änderung des MV nicht einverstanden ist).
Kleine Änderung (in fett und groß).
Hallo Susanne,
Die Menschen in einer Wohnanlage kann man sich nur eingeschraenkt aussuchen.
Als Mieter kann man die Wohnung vor dem Einzug waehlen, mitsamt den Nachbarn. Ausser dass man nicht alles vorher erkennt, Nachbarn aendern sich, sie aendern sich persoenlich oder es kommen auch mal andere Nachbarn.
Als Kaeufer hat man dieselben Sorgen, kann etwas mehr mitbestimmen. Ueber einen Verwalter, den man gut kennt, oder ueber keinen Verwalter aber entsprechende Teilungserklaerung kann es bis zur direkten Zustimmung fuer einen Kaufinteressenten gehen.
In jedem Fall sollten sich die Bewohner und Eigentuemer so verhalten, dass „die Chemie stimmt“, dabei das Rechtliche beachten aber nicht mit erkennbarem Nachteil fuer den Anderen durchsetzen wollen. Ein Unfriede im Haus polarisiert und haelt Jhare bis Jahrzehnte an. Auch wenn ein Richter sagt, Du musst, gibt es noch keine „Umarmungen.“
Wichtig fuer die Zukunft waere zu erfahren, was diese Dame stoert. Sind es die Hunde, die Hunde auf dem Gemeinschaftseigentum, das nie genutzte Gemeinschaftseigentum jetzt ploetzlich nutzen, die Miete die man selbst gut gebrauchen koennte, Neid auf eure hohe Miete soger fuer deren Gemeinschaftseigentum, Form und Farbe der Gesichter der Mieter, der nicht mehr freie Parkplatz neben ihrem Auto? Sowas rausfinden und bewerten halte ich fuer zielfuehrend. Dazu jedwede Art des eigenen Verhaltens, dass die anderen Bewohner erkennen, ihr seid die RICHTIGEN Neulinge in dem Haus, auf sowas wie euch haben sie gewartet und es bisher noch gar nicht gewusst. Ueberzeugungsarbeit eben.
Gruss Helmut
Ok, danke fuer den Hinweis.
Den Wortlaut kennen wir nicht. Keine Tiere in der Wohnung, im Haus, auf den Gemeinschaftsflaechen?
Ein generelles Tierhaltungsverbot koennte der Vermieter nehmen, um Mieter mit Tieren abzulehnen. Sollten Mieter ohne Tiere einziehen, haetten diese immer noch das Recht, kleine Hunde und Katzen und andere Tiere wie Fische zu halten. Dafuer muessten sie eine Erlaubnis des Vermieters anfordern und erhalten. Der Vermieter kann ablehnen und einen Rechtsstreit mit den Mietern riskieren. Oder er kann nach der Mietgesetzeslage zustimmen und einen Rechtsstreit mit den Miteigentuemern riskieren.
Jetzt nach Mietbeginn ist klar, aus Mietersicht duerfen die kleinen Hunde im Sondereigentum sein, in der Mietwohnung, auf der Terasse. Denn die Vermieterin hat es gewusst und den Mietvertrag unterschrieben.
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Wie kann man klaeren, ob rechtlich die Hunde auf Gemeinschafteigentum duerfen?
Wie kann man die Mitbewohner ueberzeugen /ueberreden / motivieren anzuerkennen, dass das Gemeinschaftseigentum mit den Hunden mitbenutzt werden darf? Ohne dass man die Rechtskeule schwingt, denn dann sind sie dagegen, egal gegen was. Die meisten Leute moechten gebeten werden, wer sie zwingen will bekommt Kontra.
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Das ist hauptsaechlich Sache der Vermieterin, stimme ich zu. Du sagst NUR Sache der Vermieterin. Ich meine, die Mieter koennen wesentlich dazu beitragen mit ihrem Verhalten.
Gruss Helmut
Hallo C.,
Hier ist es aber etwas komplizierter.
Was die Eigentümer beschliessen untersteht nicht dem Mietrecht.
Nun kann aber die Vermieterin nur im Rahmen der Vorgaben, welche die Stockwerkeigentümer beschlossen haben, handeln.
Hier kollidiert dann das Ganze mit dem Mietrecht.
Diesen Fall wird vermutlich nur ein Gericht klären können. Auch im Mietrecht wird eine Einzelfall-Beurteilung verlangt.
MfG Peter(TOO)
„Das (sic!) das keine Haustiere erlaubt seien“ steht da. Das verstehe ich so, daß sie generell nicht erlaubt sind. Ein solcher Beschluß ist aber genauso unwirksam wie eine entsprechende Klausel im Mietvertrag. Das gilt gleichermaßen für Beschlüsse und Klauseln, mit denen Hunde und Katzen generell verboten werden sollen. Ohne gerade ein Urteil zur Hand zu haben, würde ich mich schon sehr wundern, wenn ein derartiger Beschluss für das Gemeinschaftseigentum oder Teile davon wirksam sein sollte. Gleiches gilt entsprechend für den Mietvertrag, sofern dort grundsätzlich vereinbart wurde, daß der Mieter das Gemeinschaftseigentum (also das fragliche Grundstück) nutzen darf.
Hallo,
natürlich; nur daß das ganze mit dem Mietrecht nichts zu tun hat, sondern der Eigentümer sich mit seinen Miteigentümern auseinandersetzen muß, weil bzw. sofern er gegen § 14 Abs. 2 WEG verstoßen hat. Wobei ich daran immer noch zweifle, denn Beschlüsse, daß Tierhaltung generell nicht erlaubt ist, sind nun einmal unwirksam. Da gibt es auch nichts, was man dann in einen Mietvertrag zu überführen hätte.
Gruß
C.
Erstmal vielen Dank für eure netten Kommentare und Antworten. Habe das Drama an meine Vermieterin weitergegeben. Mal schauen was drauß wird.
Der Mieter braucht aber nichts anzustreben, weil für ihn nur gilt, was zwischen ihm und dem Vermieter ausgemacht wurde. Der Rest ist das Problem des Vermieters.