Guten Tag,
darf man als Gesellschafter einer gerade gegründeten GmbH seiner Firma neben dem eingezahlten Stammkapital noch zusätzlich Geld für anfallende Kosten zuführen?
Als was müsste man das dann verbuchen? Hintergrund: Da die Bankkredite so teuer sind und Existenzgründer zu 100% privat dafür bürgen, ist es oft sinnvoller gleich eigenes Geld einzahlen.
Vielen Dank für die Hilfe
Servus,
die Gesellschafter können beschließen, die Mittel einzuzahlen und in Rücklagen einzustellen. Dann würde die Einzahlung per Bank an Rücklagen gebucht.
Sie können auch der GmbH einen Kredit geben. Da muss man dann halt Obacht geben, dass die Zinsen tatsächlich auch den körperschaftsteuerlichen Ertrag mindern.
Schöne Grüße
MM
Hallo MM!
Sie können auch der GmbH einen Kredit geben. Da muss man dann
halt Obacht geben, dass die Zinsen tatsächlich auch den
körperschaftsteuerlichen Ertrag mindern.
Wobei im Falle einer Insolvenz sogar zurückgezahlte Kredite vom
Inso-Verwalter als verdeckte Kapitalerhöhung wieder eingefordert
werden können.
Damit ist dies nicht wirklich interessant oder zumindest mir erschießt
sich der Sinn nicht.
Gruß
Stefan
Servus,
man kann so eine Gestaltung als einen Weg verwenden, um über die Verzinsung einen Teil des Ertrages aus dem KSt- und GewSt-pflichtigen Ergebnis in den Bereich der persönlichen ESt-Pflicht zu bringen.
Ist aber eine Seiltänzerei auf der Kante zur vGA.
Schöne Grüße
MM
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