In einigen GemeinschaftsBoards kann man lesen , dass Defekte der FRISCHWASSER- Zuleitungen zum Haus bis zur wasseruhr vom Versorger bezahlt werden müssen.(wie bei Strom und Gas Nun wäre ein ein Schieber kaputt- eine Gemeinde in BW nennt es in einer Rechnung Wasserrohrbruch und das Teil ist zwar für einige Häuser zuständig, liegt aber außerhalb der Grundstücksgrenze.
Wer weiss ob nun rechtlich beiFrischwasser tatsächlich der Versorger zuständig ist? Bitte keine Vermutungsantworten
Danke
Kann es da überhaupt Zuständigkeitsprobleme geben ?
Natürlich ist das Sache des Versorgers.
Zwar hatte man einmal Anschlussgebühren,meist pauschal bezahlt,für den Erstanschluss(Rohrgraben,Leitungen,Absperrventil Straße),aber die weitereInstandhaltung,ggf. Erneuerung ist Sache des Versorgers.
Der Übergabeort ist die Wasseruhr im Haus,das Stück Leitung vom Haus zur Straße gehört schon dem Versorger.
Nur bei Kanal (Schmutz/Regen) ist die Trennung der Übergabeschacht an der Grundstücksgrenze,also Leitung vom Haus bis zum Schacht ist privat und muss auch ggf. privat instandgehalten/erneuert werden/aktuell nach WHG wenn undicht). Schacht selbst ist auch noch privat,nur die Abgangsleitung Schacht /Hauptkanal ist öffentlich.
Hi,
so kenne ich das überwiegend auch, aber keine Regel ohne Ausnahme. In einer Gemeinde meines Arbeitsgebietes wälzt diese alle Rep.-Kosten ab Anschluss an der Hauptleitung per Satzung auf den Verbraucher ab.
ja leider und das soll dann über 2000€ kosten- was besonders interessant ist, dass laut Wassermeister der Schieber kaputt war in der Rechnung der Gemeinde angeblich eine Wasserrohr geplatzt sein soll- der Schieber wurde aber definitiv ausgebaut.Wahrscheinlich meint die GEmeinde, dass
nur bis zum Anschlusspunkt an die Hauptwasserleitung der Versorger bezahlen muss.