Hallo Tom,
könntest du uns einen Gefallen tun und aufhören, hier so einen Bullshit zu schreiben? Wenn dir im Amt langweilig ist, dann chatte doch bei Nur-die-Liebe-zählt.
eine Nebenkostenabrechnung ist eine Rechnung, wenn man nicht
damit einverstanden ist, dann muss man sich dagegen wehren.
Nein, gegen falsche Nebenkostenabrechnungen muss man sich nicht wehren, es tritt kein Rechtsverlust ein, wenn man es nicht tut.
Eine nachträglich unrichtige Rechnung ist - zumindest in einem
gewissen Zeitrahmen - zu berichtigen, weil sonst entweder
Betrug vorliegt, oder ein Anspruch auf Schadenersatz.
Dummes Zeug. Wenn man feststellt, dass man eine falsche Rechnung fahrlässig gestellt hat, wird daraus noch keine vorsätzliche Täuschung, nur weil Zeit vergeht. Die Hürden für einen Betrug durch Unterlassen der Berichtigung sind sehr hoch. Und wieso sollte ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen? Worin soll denn der Schaden bestehen? In einem geltend gemachten Anspruch, der in Wahrheit nicht existiert?
Nebenkostenabrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zumindest
„anzufechten“
Quatsch mit Soße. 2-Wochen-Fristen gibt es nur im öffentlichen Recht bei Bußgeldbescheiden, danach tritt Bestandskraft ein. Bei falschen Rechnungen, Abrechnungen etc. gibt es das nicht. Da kann es zwar Ausschlussfristen geben, die müssen aber vereinbart sein und dürfen auch nicht so kurz sein.
VG
EK