Friseur im Mietshaus, über 7000 € Wasserkosten

hallo liebe leser,

der vermieter ist doch dazu verpflichtet gewerbeeinheiten aus der bk-abrechnung herauszurechnen, wenn es sich z.Bsp. friseur handelt oder ähnliche gewerbe die hohe bk „sorgen“ . diese objekt ist eine 4 parteien-mieteinheit, 2 privat(2 single-haushalte), 1 versicherungsbüro und ein frisuersalon, nun 7000 euro wasserrechnung…ist doch viel zu hoch…

also einspruch einlegen und fordern das die einheit herausgerechnet wird?

kann man eigentlich das von schon bezahlten bk-abrechnung auch nachträglich verlangen oder ist mit tilgung der bk, das verwirkt?

lg vom wägelchen :smile:

Es stellt sich die Frage, wie das Wasser abgerechnet wird, mit Uhren für jeden ? oder nach Personen oder oder oder
Grundsätzlich müßte das bekannt sein,
eine Nebenkostenabrechnung ist eine Rechnung, wenn man nicht damit einverstanden ist, dann muss man sich dagegen wehren.
Eine nachträglich unrichtige Rechnung ist - zumindest in einem gewissen Zeitrahmen - zu berichtigen, weil sonst entweder Betrug vorliegt, oder ein Anspruch auf Schadenersatz.
Nebenkostenabrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zumindest „anzufechten“
Gruß Tom

Nebenkostenabrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zumindest
„anzufechten“

Oh, wieder etwas gelernt. Wo steht das, dass ich es nachlesen kann?
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
[zitat]Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen[/zitat]
vnA

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Techn. Hinweis

Es stellt sich die Frage, wie das Wasser abgerechnet wird, mit
Uhren für jeden ? oder nach Personen oder oder oder
Grundsätzlich müßte das bekannt sein,

Spielt keine Rolle, denn Wasser als Verbrauch ist zu zählen.

Hier geht es sicherlich um die Splittung (70:30) nach Verbrauch und Fläche. Da kommt schon der eine oder andere Cent zusammen.

Christian

Hallo Tom,

könntest du uns einen Gefallen tun und aufhören, hier so einen Bullshit zu schreiben? Wenn dir im Amt langweilig ist, dann chatte doch bei Nur-die-Liebe-zählt.

eine Nebenkostenabrechnung ist eine Rechnung, wenn man nicht
damit einverstanden ist, dann muss man sich dagegen wehren.

Nein, gegen falsche Nebenkostenabrechnungen muss man sich nicht wehren, es tritt kein Rechtsverlust ein, wenn man es nicht tut.

Eine nachträglich unrichtige Rechnung ist - zumindest in einem
gewissen Zeitrahmen - zu berichtigen, weil sonst entweder
Betrug vorliegt, oder ein Anspruch auf Schadenersatz.

Dummes Zeug. Wenn man feststellt, dass man eine falsche Rechnung fahrlässig gestellt hat, wird daraus noch keine vorsätzliche Täuschung, nur weil Zeit vergeht. Die Hürden für einen Betrug durch Unterlassen der Berichtigung sind sehr hoch. Und wieso sollte ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen? Worin soll denn der Schaden bestehen? In einem geltend gemachten Anspruch, der in Wahrheit nicht existiert?

Nebenkostenabrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zumindest
„anzufechten“

Quatsch mit Soße. 2-Wochen-Fristen gibt es nur im öffentlichen Recht bei Bußgeldbescheiden, danach tritt Bestandskraft ein. Bei falschen Rechnungen, Abrechnungen etc. gibt es das nicht. Da kann es zwar Ausschlussfristen geben, die müssen aber vereinbart sein und dürfen auch nicht so kurz sein.

VG
EK

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Der Mieter kann verlangen, dass der wesentlich höhere Wasserverbrauch eines Friseursalons in der Abrechnung berücksichtigt wird. Der Vermieter muss den auf die Gewerbeeinheiten entfallenden Anteil an den Betriebskosten gesondert ausweisen und vor der Aufteilung der Kosten auf die Wohnungen abziehen (Vorwegabzug). Es empfiehlt sich, dem Vermieter die Bedenken schriftlich mitzuteilen und ihn um Korrektur zu bitten.

Für die Vergangenheit dürfte eine Rückforderung nicht möglich sein. Bei vorbehaltloser Zahlung in der Vergangenheit gilt eine sogenannte „Anerkenntnisfiktion“. Die Zahlung wird in der Rechtsprechung als deklaratorisches Schuldanerkenntnis betrachtet, so dass eine spätere Rückforderung grundsätzlich nicht möglich ist. Etwas anderes ergibt sich nur dann, wenn die Abweichung so massiv ist, dass keine der beiden Seiten des Mietverhältnisses mit entsprechenden Abweichungen gerechnet hat.

Hallo Tom,

Moin,

könntest du uns einen Gefallen tun und aufhören, hier so einen
Bullshit zu schreiben? Wenn dir im Amt langweilig ist, dann
chatte doch bei Nur-die-Liebe-zählt.

Meinst du nicht, dass ihm das weh tun könnte? Und dann noch so kurz vor Weihnachten? :wink:)

eine Nebenkostenabrechnung ist eine Rechnung, wenn man nicht
damit einverstanden ist, dann muss man sich dagegen wehren.

Nein, gegen falsche Nebenkostenabrechnungen muss man sich
nicht wehren, es tritt kein Rechtsverlust ein, wenn man es
nicht tut.

Mit dieser Aussage habe ich aber auch so meine Probleme. Wie kommst du zu dieser Auffassung und wie steht diese zu § 556 Abs.3 BGB letzter und vorletzter Satz?

VG
EK

vG
vnA

Moin!

Hier geht es sicherlich um die Splittung (70:30) nach
Verbrauch und Fläche. Da kommt schon der eine oder andere Cent
zusammen.

Christian

Auch wenn ich ein wenig spät dran bin: Die 70:30 Aufteilung kommt eigentlich nur bei der Ermittlung der Heizkosten zum tragen. Bei Wasser wird, wenn keine Uhren vorhanden sind, nach Personen abgerechnet!

Andreas