Friseur-Meister = Konzessionsträger? Wer hilft mir

Ich bin Friseurmeisterin und man ist auf mich zugekommen, weil man meine Konzession ( evtl.für mehrere Filialen) haben möchte. Derzeit arbeite ich im Büro ( Zentrale) in diesem Unternehmen. Friseurhandwerk.

Leider kann ich nirgends Hilfe zu diesem Thema im Internet finden. Ich brauche unbedingt Infos zu Rechten und Pfichten und natürlich auch zur Vergütung. Die Handwerkskammer hilft mir nicht sehr weiter ( lediglich Hinweis auf Tarifregister…)

Ich würde mich sehr sehr freuen, wenn Sie mir ein paar Tipps geben könnten.

Vielen Dank voraus und schönen Gruß
Benja

Hallo

Ich weiß noch nicht, worauf Du hinauswillst.

Konzession ist die Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes oder zum Betrieb gewerblicher Anlagen. Der Erteilung einer Konzession bedürfen bestimmte Gewerbearten aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, des Umweltschutzes und der Volksgesundheit.

Vermutlich wäre es am sinnvollsten, Du nimmst Kontakt zum zuständigen Ordnungsamt auf. Die können Dir sagen, was Du alles beachten mußt. In den meisten Städten dürfte es auch eine Wirtschaftsförderung (kann auch anders heißen) geben, die Personen beim Weg in die Selbständigkeit mit Rat und Tat zur Seite steht.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

zu Fragen der Konzession muss aber die Handwerkskammer Auskunft geben können.guck auch hier http://www.wams.de/data/2005/02/06/459240.html
insbesondere S. 2
Gruß
Otto

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Also erst einmal gilt die Handwerksordnung, die besagt dass grundsätzlich in jedem einzelnen Friseurbetrieb EIN Meister beschäftigt sein muss und dass auch noch überwiegend, d.h. nicht nur mal so für 1-2 Stunden reinschauen.
Dies ist deshalb weil der Meister aufpassen muss, dass den Kunden nichts schlimmes beim Friseur passiert!!! - mal lachs ausgedrückt -

Bei selbständigen Friseurmeistern, die einen 2. Salon z.B. einrichten möchten, erlauben die HWK’s dies meist dann OHNE 2. Meister, wenn er in unmittelbarer Nähe (z.B. in 20-30 Minuten) erreichbar ist.

Bei Filialbetrieben oder GmbH’s o.ä. muss eigentlich (!) in jedem einzelnen Betrieb ein Meister überwiegend anwesend sein.

Eine Konzession an einen Nichtmeister gegen Bezahlung zu geben, d.h. Du bist offiziell der Meister in dem Betrieb, arbeitest dort aber überhaupt nicht, nur damit der Nichtmeister einen Betrieb führen kann, ist laut Handwerksordnung absolut untersagt und führt zumindest theoretisch zu rechtlichen Konsequenzen für Betrieb und Meister!

In den Filialbetrieben der grossen Ketten wird es aber kaum anders sein, als dass ein Meister für mehrere Betriebe zuständig ist, ohne dass die HWK das bemängelt - keine Ahnung warum - !
Wahrscheinlich melden die Ketten der Kammer irgendeinen Meister und dann im nächsten Kammerbezirk nochmal den gleichen, sodass dies kaum auffällt. Vielleicht haben die auch eine entsprechende Lobby wegen der Arbeitsplätze und so.

Wenn Du Konzessionsträger für einen Kleinbetrieb wirst, kannst Du bzw. der Betrieb Dich auf eine Überprüfung durch die HWK einstellen.

Ich würde dies nicht tun, vor allem wenn der Betrieb evtl. irgendwelche Neider oder unliebsame Konkurrenz hat, die sowas möglw. zur Anzeige bringen!

ABER, WIE IMMER GILT: WO KEIN KLÄGER DA KEIN RICHTER !

Gruß Matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank für die Infos.
Mal sehen, was auf mich zukommt.

Benja