in der heutigen Zeit ist es ja nach aktuellem Kenntnisstand so geregelt, dass auch ein Friseur ohne Meisterpruefung ein Geschaeft gruenden und eroeffnen kann, wobei bei einer Ausbildung wiederum ein Meisterbrief erforderlich ist.
Welche Vorschrift der HwO gibt es wieder, dass ein Friseur kein Meisterbrief fuer die Eroeffnung eines Friseurgeschaeftes braucht?
Welche Vorschrift der HwO gibt es wieder, dass ein Friseur
keinen Meisterbrief fuer die Eroeffnung eines Friseurgeschaeftes
braucht?
diese Vorschrift gibt es nicht. Er darf selbständig lediglich einen Haarwaschsalon betreiben, alldieweil man Haare waschen innerhalb von drei Monaten lernen kann.
Altgesellenregelung nach § 7b HwO
Auch Gesellen können sich im Handwerk selbstständig machen.
Mit § 7b HwO enthält das Gesetz eine spezielle Regelung zur
Selbstständigkeit von qualifizierten Gesellen. Möglich ist danach
die Erteilung einer Ausübungsberechtigung für ein zulassungspflichtiges Handwerk der Anlage A, wenn in dem zu betreibenden Handwerk nach bestandener Gesellenprüfung eine
Tätigkeit von mindestens sechs Jahren, davon vier Jahre in
leitender Stellung, nachgewiesen wird. Die Anforderungen an
eine leitende Stellung werden im Gesetz präzisiert. Die Gesellenregelung gilt nicht in den folgenden, besonders gefahrenträchtigen Handwerken: Schornsteinfeger-, Augenoptiker-,
Hörgeräteakustiker-, Orthopädietechniker-, Orthopädieschuhmacher- und Zahntechnikerhandwerk.
Aber richtig ist es, dass die zustaendige Behoerde bzw. juristische Person der hoheitlichen Gewalt eine Ausuebungberechtigung nach §§ 7 VII iVM 7b HwO einem Gewerbebetreibenden erteilen kann, welche ein Friseursalon eroeffnen moechte, obwohl er die Meisterpruefung (Meisterbrief) nicht abgeschlossen hat?
Hat die Behoerde auch einen Ermessensspielraum bezueglich der Ausbildung von Gesellen? Kann sie veranlassen, dass auch eine Person ohne Meisterpruefung potentielle Gesellen ausbilden darf?