Hallo,
in der heutigen Zeit ist es ja nach aktuellem Kenntnisstand so geregelt, dass auch ein Friseur ohne Meisterpruefung ein Geschaeft gruenden und eroeffnen kann, wobei bei einer Ausbildung wiederum ein Meisterbrief erforderlich ist.
Welche Vorschrift der HwO gibt es wieder, dass ein Friseur kein Meisterbrief fuer die Eroeffnung eines Friseurgeschaeftes braucht?
Vielen Dank und
viele Gruesse