Hallo,
kann man als Selbständiger den Friseurbesuch als Werbungskosten absetzen?
Danke!
Grüße, John
Hallo,
kann man als Selbständiger den Friseurbesuch als Werbungskosten absetzen?
Danke!
Grüße, John
Servus,
zwei Mal nein: (1) keine betrieblich veranlassten Ausgaben, weil sie auch die allgemeine Lebensführung betreffen und (2) gibts bei selbständiger Tätigkeit keine Werbungskosten, sondern bloß Betriebsausgaben.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Friseurbesuch ist eine Privatangelegenheit und üdrfte nicht als Werbekosten abgesetzt werden. Ich würde versuchen, den Friseurbesuch auf eine Dienstfahrt zu legen.
Auch wenn man auf ein gepflegtes Äußere bei Kundenbesuchen achten muss? (Privat würde ich nicht so oft zum Friseur gehen!)
Friseurbesuch auf eine Dienstfahrt legen? Wie funktioniert das? Bitte um weitere Infos. Danke!
Servus,
Auch wenn man auf ein gepflegtes Äußere bei Kundenbesuchen
achten muss?
ja, das ist ein Problem für alle, die im Außendienst oder sonstwie mit Kundenkontakt beschäftigt sind: Kosten, die sowohl betrieblich als auch privat veranlasst sind, sind nur dann anteilig als Betriebsausgaben abziehbar, wenn man diesen Anteil nach objektiven Kriterien zuordnen kann (z.B. PKW nach Kilometern, Telefon nach Einzelverbindungsnachweis). „Mischaufwand“, dessen Anteil betrieblicher Veranlassung sich nicht nach objektiven Kriterien bestimmen lässt, wird insgesamt als nicht betrieblich veranlasst angesehen. Vgl. auch Kleidung: Selbst wenn man sich nur für sich privat nie so auftakeln würde, sind Ausgaben für Kleidung, die keine ausgesprochene Berufskleidung ist, sondern auch ganz regulär auf der Straße getragen werden kann, eben keine Betriebsausgaben.
Friseurbesuch auf eine Dienstfahrt legen? Wie funktioniert
das?
Das ist Kokolores.
Es gibt extrem seltene, besonders gelagerte Fälle, dass an sich privat veranlasste Ausgaben Reisekosten sein können, wenn sie unmittelbar durch eine Dienstreise veranlasst sind. Typischer Fall: Eintägige Dienstreise wird auf Anordnung durch den Auftraggeber ungeplant verlängert - dann gehört die Anschaffung einer Zahnbürste zu den Reisekosten.
Im Zusammenhang mit dem Friseur kannst Du das aber getrost vergessen - Du kennst das vielleicht aus der Vertrieblerszene: Von dem, was die Helden abends an der Theke in irgendwelchen gottverlassenen Hotels an der Autobahn erzählen, ist so gut wie nichts wahr.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Servus,
Ich würde versuchen, den Friseurbesuch auf eine Dienstfahrt zu legen.
Barum?
Dä Blumepeder
Sind Kosten eines Friseurbesuchs während einer Dienstfahrt steuerlich absetzbar?
Quatsch, oder? Siehe § 12 EStG.
Gruß, RHG.