Hallo Ihr Lieben !
Ich hätte da gern mal wieder ein Problem
)
Angenommen, eine ältere Friseurin ist seit 9 Jahren in einem bekannten Friseurbetrieb (der E… Salon in Kaufhäusern) und möchte sich verändern.
Die Person hätte vor 9 Jahren einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, der damals noch unter dem Manteltarifvertrag für Friseurinnen lief und auf 2 Jahre befristet war. Nach der Frist wäre der Vertrag 2 x verlängert worden und lief seitdem einfach weiter. Vor ca. einem Jahr hat sich der Friseurbetrieb aber aus diesem Manteltarif ausgeklinkt und einen haustarif eingeführt. Im Vertrag steht ‚Kündigung lt gesetz. Regelung‘ .
Sollte diese Friseurin jetzt kündigen wollen, welche Frist müsste sie einhalten ? M.E. 1 Monat zum Monatsende, aber ich bin da wohl nicht ganz up-to-date ? Die Handwerkskammer meinte, es wären auf Grund der langen Vertragsdauer mindestens 2 Monate zum Monatsende ?
Und was müsste man in eine Kündigung schreiben - "fristgerechte (wichtig?) Kündigung zum zB 31.04. bzw. - falls 2 Monate - zum 31.5. ? Oder zum 1. des nachfolgenden Monats ?
Falls die Person noch 2 Urlaubstage aus 2006 hätte, die früher immer auch noch im Laufe des Jahres genommen werden konnten, sollten die jetzt besser bis spätestens 31.3. diesen Jahres „verbraucht“ werden und könnten sie sonst verfallen ? Im Falle einer Kündigung könnte ja alles anders sein als ‚früher‘, denke ich…
Ach ja, und falls in dieser Firma nun im April eine Zeit lang Urlaubssperre herrscht (Ostern9 und danach die Kolleginnen schon Urlaub eingereicht haben, was passiert dann mit den 2 Resttagen von 2006, falls zum 31.4. gekündigt werden könnte
Frage über Fragen…
Liebe Grüsse und im voraus Danke für Eure Antworten !
Merci
Manu
Im Vertrag steht ‚Kündigung lt gesetz. Regelung‘ .
Das ist eiegentlich der Schlüsselsatz! Die Kündigungsfristen sind in §622 BGB geregelt:
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Hier steht eindeutig, dass der Arbeitnehmer immer(!) 4 Wochen (Achtung: nicht ein Monat) zum Monatsende oder zum 15. Kndigungsfrist hat.
Die Handwerkskammer
meinte, es wären auf Grund der langen Vertragsdauer mindestens
2 Monate zum Monatsende ?
Da täuscht die Handwerkskammer sich aber gewaltig. So etwas könnte durch einen Tarifvertrag geregelt sein, da ja aber dieser ausgschlossen wurde …
Nur für den AG gelten längere Kündigungsfristen bei langer Beschäftigungsdauer. (sh BGB 622)
Und was müsste man in eine Kündigung schreiben -
"fristgerechte (wichtig?) Kündigung zum zB 31.04. bzw. - falls
2 Monate - zum 31.5. ? Oder zum 1. des nachfolgenden Monats ?
Es reicht der schlichte Satz „… kündige ich mein Beschäftigungsverhältnis zum 31.04.2007 …“
Man kann zwar erwähnen dass es fristgerecht ist, es hat aber keinerlei Relevanz.
Falls die Person noch 2 Urlaubstage aus …
… nun im April eine Zeit lang Urlaubssperre …
Da kenne ich mich nicht gut genug aus. Sorry.
Wawi
Hallo
Im Vertrag steht ‚Kündigung lt gesetz. Regelung‘ .
Was steht denn im Arbeitsvertrag alles im Wortlaut dazu?
Und was müsste man in eine Kündigung schreiben -
"fristgerechte (wichtig?) Kündigung zum zB 31.04. bzw. - falls
2 Monate - zum 31.5. ? Oder zum 1. des nachfolgenden Monats ?
„kündige ich ordentlich und fristgerecht mein Arbeitsverhältnis zum …“ … „qualifiziertes Abschlusszeugnis“
Falls die Person noch 2 Urlaubstage aus 2006 hätte, die früher
immer auch noch im Laufe des Jahres genommen werden konnten,
sollten die jetzt besser bis spätestens 31.3. diesen Jahres
„verbraucht“ werden und könnten sie sonst verfallen ?
Könnten verfallen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Ach ja, und falls in dieser Firma nun im April eine Zeit lang
Urlaubssperre herrscht (Ostern9 und danach die Kolleginnen
schon Urlaub eingereicht haben, was passiert dann mit den 2
Resttagen von 2006, falls zum 31.4. gekündigt werden
könnte
Verfallen trotzdem, wenn nichts anderes vereinbart ist
Gruß,
LeoLo