Friseursalon eröffnen

hallo,
weis jemand, welche räumlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einen Friseursalon zu eröffnen? Z.B. Was muss der Aufenthaltsraum für das Personal beinhalten (Teeküche, Sitzgelegenheit etc.?) und muss der Aufenthaltsraum direkt vom eigentlichen Salon zugänglich sein? Braucht man neben einer Toilette für das Personal noch eine Kundentoilette? Bzw. gibt es weitere Vorschriften, die unbedingt eingehalten werden müssen. Ich finde im Internet keine entspr. Informationen. Wäre nett, wenn mir jemand in paar Tips/Infos geben könnte. Vielen Dank

hallo,

ich würde bei der IHK anrufen, das klärt alle offenen Fragen auf einmal.

Gruß

Nordlicht

Wie wäre es mit der HWK?
Hi Nordlicht,

ich würde bei der IHK anrufen, das klärt alle offenen Fragen
auf einmal.

Der Friseur gehört IIRC zu den Handwerkern (Ausnahme müßte das Reisegewerbe sein, siehe: http://www.friseur-unternehmer.de/pages/existenzgrFC… und http://forum.bmwi.de/showthread.php?t=4645 ).
Damit wäre die zuständige HWK der Ansprechpartner, wahrscheinlich auch noch das Ordnungsamt.

mfg Ulrich

Hallo Simone,

erst mal solltest du klären, ob du die Zulassung der HWK erhälst? Bist Du Meisterin?Wenn Nein, musst du jemanden einstellen oder einen Ausnahmeantrag stellen, da gilt die 6/4 Regel.

Die Ihk kann dir bei den Räumen nicht weiterhelfen. Beim Ordnungsamt musst du anfragen, ob das Objekt, welche du in Aussicht hast, die Nutzungserlaubnis gewerblich hat. Die schalten dann automatisch alle weiteren Behörden(GEsundheitsamt z.b. ) ein.

Grüße

Lara

Informier dich mal bei einem Existenzgründungszentrum, die sind meist besser informiert als die IHK. Es gibt auch BEratungsgutscheine, hängt aber vom Bundesland ab.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]