Frisiertes Moped mit Motorrad Schein?

Hallo erstmal!

Also ich muss gleich mal sagen, dass die Rechtslage in Österreich möglicher Weise anders ist. Aber ich hoff halt, dass es so ungefähr gleich ist.

Ich hab grade im Fernsehen einen Beitrag über frisierte Mopeds gesehen und jetzt würde mich folgende Rechtslage interessieren:

Man besitzt einen Führerschein der Klasse A (Also Motorrad) und fährt mit einem Moped das auf 45km/h zugelassen ist aber ca. 80km/h fährt. Dann wird man erwischt und auf die Rolle gestellt.
Was würde das für Konsequenzen bedeuten?

Grüße
Markus

Hallo!

Auf welcher Seite der Alpen interessiert Dich denn jetzt die Rechtslage?

Hallo!

Sorry, war wohl nicht ganz klar. Ich interessiere mich für die Lage in Österreich.

Ich geh mal davon aus, dass in Deutschland die Gesetzeslage zumindest im Grunde ähnlich sein wird. Darum würde mir auch die aus Deutschland reichen. :smile:

Grüße
Markus

Ich spreche mal für den deutschen Teil.

Wenn das Moped frisiert wurde, wird wohl auch die Betriebserlaubnis dadurch erloschen sein, weil die Bauart verändert wurde. Weiterhin wird es wohl hier in D ein Steuerstrafverfahren geben, weil Du die Stuern nicht entsprechend entrichtet hast für die Leistung. Außerdem erlischt der Versicherungsschutz durch solche Späße.

Außerdem
erlischt der Versicherungsschutz durch solche Späße.

Genau, und darum macht sich der Fahrer strafbar nach § 6 PflVG.

Ich spreche mal für den deutschen Teil.

Hi,

da bin ich mir jetzt nicht so sicher für welchen deutschen Teil Du da sprichst.

Wenn das Moped frisiert wurde, wird wohl auch die
Betriebserlaubnis dadurch erloschen sein, weil die Bauart
verändert wurde.

Was jetzt, erlischt sie, oder erlischt sie nicht? Wenn ja, warum, wenn nein warum nicht, und was ist alles möglich?

Weiterhin wird es wohl hier in D ein
Steuerstrafverfahren geben, weil Du die Stuern nicht
entsprechend entrichtet hast für die Leistung.

Ja gibt es ein Verfahren, oder gibt es kein Verfahren. Und wenn es ein Verfahren geben sollte, warum denn ein Steuerstrafverfahren, und nicht etwa eines gegen die Zulassungspflicht?

Außerdem
erlischt der Versicherungsschutz durch solche Späße.

Echt, da möchte ich aber gerne mal eine Begründung sehen. Irgendwie habe ich da ganz andere Infos.

Q-Gruß

Genau, und darum macht sich der Fahrer strafbar nach § 6
PflVG.

Hi,

erkläre mir bitte doch das mal genauer.

Q-Gruß

Hallo!

Okay das heißt also es passiert folgendes für den Fahrzeugbesitzer:

  • Anzeige wegen der nicht bezahlten Steuern für die höhere Leistung
  • Versicherungsschutz erlischt weil die höhere Leistung nicht zugelassen ist

Ist ein Strafverfahren wegen „Fahren eines nicht zugelassenen Fahrzeuges“ auch möglich?

Wie ist es denn mit dem Führerschein. Wenn ich nur den Mopedführerschein habe ist die Sache klar: Autoführerschein erst mit 21 und Mopedführerschein ist weg.
Aber wie ist es, wenn ich einen Motorrad Führerschein besitze? Ist der dann auch weg? Denn eigentlich dürfte ich dann mit der höheren Leistung fahren.

Zur Verdeutlichung: Wenn ich mit einem frisierten Auto fahre, das meinem Freund gehört (ich aber nichts davon weiß) ist doch auch nicht mein Führerschein weg oder?

Grüße
Markus

Hallo!

Mittlerweile hab ich einen Artikel vom Bundesministerium für Inneres Namens „Öffentliche Sicherheit 11-12/06, S. 83-84“ im Internet gefunden, der das Thema „Frisierte Mopeds“ behandelt.

In dem Steht: (für Österreich)
Der Lenker hat zu erwarten:

  • Lenken eines als Leichtmotorrad anzusehenden, jedoch als einspuriges Kleinkraftrad zugelassenen und haftpflichtversicherten Kraftfahrzeugs
  • Lenken eines die zulässige Bauartgeschwindigkeit überschreitenden einspurigen Kleinkraftrades
  • Lenken eines Leichtmotorrades ohne erforderlicher Lenkberechtigung

Wenn man das Moped verborgt, dann hat der Zulassungsbesitzer zu erwarten:

  • Überlassen eines als Leichtmotorrad anzusehenden, jedoch als einspuriges Kleinkraftrad zugelassenen und haftpflichtversicherten Kraftfahrzeugs
  • Überlassen eines die zulässige Bauartgeschwindigkeit überschreitenden einspurigen Kleinkraftrads
  • Nichtanzeigen von wesentlichen technischen Abänderungen an den zuständigen Landeshauptmann
  • Nichtbeachten der Pflichten als Zulassungsbesitzer

Also ne ganz schöne Palette die da auf einen zu kommen kann! Auch dann, wenn ich an einem Unfall nicht mal selber schuld bin!
Wenn ich jetzt noch ein Moped hätte, würde ich mir wirklich überlegen, ob ich mein Moped noch mal auffrisieren würde!

Ich denke wenn ich bereits einen Motorrad führerschein habe und erwischt werde, dann fällt die Anzeige wegen „Lenken eines Leichtmotorrades ohne erforderlicher Lenkberechtigung“ wegfallen.

Grüße
Markus

Hallo,

Grundlegend ( bis auf Details und Formulierung ) entsricht die beschriebene Sachlage annähernd den hiesigen Formulierungen.

  • es wäre der Versicherungssutz erloschen wegen…
  • Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit wäre durch " Umbauten "
    überschritten / überschreitbar…
  • das FZG würde in BRD ohne Versicherungsschutz in Betrieb sein…
    ( wegen obig genannter Umbauten… Gesetz der Pflichtversicherung )
  • technische Angaben in den FZG - Papieren müssen dem IST entsprechen.
  • Technische Umbauten müssen von zugelassenen Stellen ggf. zugelassen
    werden…( abweichend von der " normalen " Serienproduktion…)

Durch bestimmte Umbauten kann der Versicherungsschutz / die Zulassung
erlöschen…Die technischen Überwachungsvereine müssen bei manchen
Umbauten die gültige Abnahme vornehmen.

Davon abweichend würde sich der FZG - Betreiber strafbar machen.
( Könnte sein: Fahren ohne FE, ohne Zulassung, ohne Versicherung…)

Für besondere, normabweichende Umbauten gibt es noch den Weg des
Einzelgutachtens bei den technischen Überwachungsstellen…
( für Individualisten mit dem nötigen Hintergrundwissen zur jeweiligen
Umbaumaßnahme…ich denke da jetzt mal an den Golf I, dessen Fahrer
sich denkt, diesem Fahrzeug die Optik eines DTM-Golfs zu verschaffen
und die Motorleistung geringfügig zu erhöhen…Enthusiasten die
schon vorab einige Tausender für die Auslegung der Leistung / Technik / Optik hingeblättert haben…steht danach in den FZG - Papieren… )

Einzelgutachten kosten natürlich Geld…warum also mit Motorrad - FS
dieses " verpulvern "…außer dem absoluten " Liebhaber " eines
besonderen FZG…dann bleibt das FZG aber so wie es war…oder…?

Lediglich für Rennzwecke auf nichtöffentlichen Wegen dürfte ein
" frisiertes " FZG ansonsten betrieben werden…oder Privatgrundstück.

Mfg

nutzlos

  • es wäre der Versicherungssutz erloschen wegen…

Hi,

und wärst Du auf meine Nachfrage so nett, und würdest mir mal sagen warum der Versicherungsschutz erlöscht?

Q-Gruß

Hallo,

Fahrrad hat mir geflüstert, dass DU es selber weisst…
Fahrrad ist streng…

Mfg

nutzlos

Hi,

mein Fahrrad sagt mir, auch wenn die Betriebserlaubnis durch Veränderungen erlöscht, erlöscht nicht der Versicherungsschutz. Denn dann würde z.B. auch ein Autofahrer mit nicht zugelassenem Luftfilter ohne Versicherungsschutz fahren.

Was kann ist, die Versicherung kann im Fall der Fälle, bis 5000€ den Übeltäter in Regress nehmen, aber nicht den Versicherungsschutz verweigern.

Q-Gruß