Frisst für Verteidigungsbereitschaft verpasst

Hallo,

angenommen jemand wäre verklagt worden und hätte den gelben Brief des Gerichts mit den Klagedokumenten nicht erhalten und deshalb auch nicht innerhalb der 14 tägigen Frisst reagiert.

Wäre für die Beklagte Person dann schon alles verloren oder könnte diese einwenden nichts erhalten zu haben und deshalb auch garnicht gewusst zu haben verkagt worden zu sein?

Gruß

Darius

Hallo,

also in den meisten Fällen wird ja mit Postzustellungsurkunde zugestellt und zwar persönlich und nicht lediglich nur „niedergelegt“. Von daher wird es wohl schwierig sein nachzuweisen, dass die Klage nicht zugestellt wurde.

Allerdings wird dann das Gericht wohl einen Versäumnisbeschluss/Versäumnisurteil erlassen bei nicht rechtzeitiger Verteidigungsanzeige. Das widerum wird ja dann auch zugestellt. Und hiergegebn hätte man dann die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen.Und in diesem Zusammenhang wäre dann ggf. weiterer Vortrag möglich.