angenommen jemand erhält von einer Anwaltskanzlei ein Einschreiben in dem er aufgefordert wird innerhalb von „10 Tagen“ eine Summe zu überweisen da sonst ein gerichtliches Inkassoverfahren eröffnet werden soll.
Sind mit diesen 10 Tagen 10 Werktage gemeint, soweit der Autor informiert ist muss man bei einer solchen Frisst 2 Wochen, bzw. 10 Werktage Zeit geben.
soweit der Autor
informiert ist muss man bei einer solchen Frisst 2 Wochen,
bzw. 10 Werktage Zeit geben.
Und wie kommt der Autor darauf?
Wenn die Leistung fällig ist, muss der Schuldner zahlen - und zwar sofort.
Es ist reine Nettigkeit, dass ihm ein Zahlungsaufschub von
10 Tagen gewährt wird.
Es wurde für die Forderung übrigens nie eine Rechnung geschickt, geschweige denn eine Mahnung oder eine sonstige Zahlungsaufforderung, sondern sofort ein Anwaltsschreiben, selbst dem Anwaltsschreiben lag keine Rechnung bei, und die Rechtsmäßigkeit der Forderung sei auch dahingestellt, das nur am Rande.