Frisstsetzung von Anwalt

Hallo,

angenommen jemand erhält von einer Anwaltskanzlei ein Einschreiben in dem er aufgefordert wird innerhalb von „10 Tagen“ eine Summe zu überweisen da sonst ein gerichtliches Inkassoverfahren eröffnet werden soll.

Sind mit diesen 10 Tagen 10 Werktage gemeint, soweit der Autor informiert ist muss man bei einer solchen Frisst 2 Wochen, bzw. 10 Werktage Zeit geben.

Viele Grüße

Darius

10 Tage meint 10 Tage - und nicht Werktage.

Wenn bereits anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen wird, ist es sehr wahrscheinich, dass die Frist zur Zahlung bereits zuvor abgelaufen ist.

Der Gläubiger kann das Zahlungsziel frei bestimmen und könnte auch sofortige Zahlung verlangen, falls die Leistung bereits erbracht wurde.

Hallo,

soweit der Autor
informiert ist muss man bei einer solchen Frisst 2 Wochen,
bzw. 10 Werktage Zeit geben.

Und wie kommt der Autor darauf?
Wenn die Leistung fällig ist, muss der Schuldner zahlen - und zwar sofort.
Es ist reine Nettigkeit, dass ihm ein Zahlungsaufschub von
10 Tagen gewährt wird.

Viele Grüße

Trobi.

Es wurde für die Forderung übrigens nie eine Rechnung geschickt, geschweige denn eine Mahnung oder eine sonstige Zahlungsaufforderung, sondern sofort ein Anwaltsschreiben, selbst dem Anwaltsschreiben lag keine Rechnung bei, und die Rechtsmäßigkeit der Forderung sei auch dahingestellt, das nur am Rande.

http://dejure.org/gesetze/BGB/271.html