Frist?

Moin Moin Zusammen,

kurze Frage…
Angenommen Autofahrer A wird von Polizei P wegen telefonierens am Steuer angehalten. Bis wann müsste P den A schriftlich über Einleitung eines Verfahrens bzw. Anzeige/Ordnungswidrigkeitsverfahren informieren?

Gäbe es hier überhaupt eine Frist?Kenne in dem Zusammenhang leider nix…

Lg,
Horde

Hi
das Verfahren ist mit dem Anhalten eingeleitet.
Die Behörde hat dann drei Monate Zeit, einen Bußgeldbescheid zu erlassen.

Gruß
HaweThie