Liebe/-r Experte/-in,
wenn ich die NK rechnung für das Vorjahr bekomme- wie lange habe ich Zeit, diese zu bezahlen???
Oder muß ich sofort??
Gibt es eine Frist??
Kann ich in Raten zahlen??
Wer kann helfen??
LG Ingo
Liebe/-r Experte/-in,
wenn ich die NK rechnung für das Vorjahr bekomme- wie lange habe ich Zeit, diese zu bezahlen???
Oder muß ich sofort??
Gibt es eine Frist??
Kann ich in Raten zahlen??
Wer kann helfen??
LG Ingo
Die Abrechnung ist in der Regel nach 4 Wochen fällig. Wenn die Nachzahlung hoch ist, dann bitte den Vermieter auf Ratenzahlung ansprechen. 2 von 100 sind damit nicht einverstanden.
Gruß
Die Abrechnung ist in der Regel nach 4 Wochen fällig. Wenn die
Nachzahlung hoch ist, dann bitte den Vermieter auf
Ratenzahlung ansprechen. 2 von 100 sind damit nicht
einverstanden.
Gruß
Vielen Dank-gruß Ingo
Hallo Ingo,
laut § 286 BGB sagt die Rechtslage eindeutig aus,dass die Zahlung spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung erfolgen muss.
Weist die Abrechnung ein Guthaben zu Ihren Gunsten aus, dann muss der Vermieter Ihnen diesen Betrag sofort erstatten.
Wenn Sie also später oder in Raten zahlen wollen, dann sollten sie sich mit Ihrem Vermieter in Verbindung setzen und ihn um einen entsprechenden Zahlungsaufschub bitten, denn keinesfalls dürfen Sie von sich aus einfach später oder gar in Raten zahlen.
Trotzdem haben Sie das Recht, innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Rechnung noch zu reklamieren, wenn Sie feststellen, dass die Abrechnung irgendwelche Fehler aufweist und Sie dadurch zu viel gezahlt haben.
Der Vermieter muss Ihnen dann den zuviel gezahlten Betrag erstatten.
Stellen Sie gleich nach Erhalt der Rechnung fest, dass diese nicht in Ordnung ist, sollten Sie sofort reklamieren und den Vermieter um Nachbesserung bitten.
Dadurch gewinnen Sie dann etwas Zeit mit Ihrer Zahlung.
Herzliche Grüße sendet Ihnen
Heinz Brassel
Vielen Dank- gruß Ingo