Frist abgelaufen trotz fehlerhaftem Ablesen?

Vor drei Jahren wurden Heizkostenablesegeräte mit elektronischer Übermittlung in einem 18 Parteien Wohnhaus und 11 Gewerberäumen eingerichtet.
Für 2009 mussten für einen Hobbykeller/Lager 800 Euro nachgezahlt werden. Im Jahr 2010 blieb die Heizung deswegen radikal gedrosselt. Die Abrechnung ergab trotzdem wieder eine Summe an die 800 Euro.
Jetzt erkannte der Mieter, dass es sich hier beide male um eine Schätzung handelt, obwohl die Heizung doch ihre Daten elektronisch an das Ablesegerät im Treppenhaus sendet…
Für 2010 hat der Vermieter den Einspruch akzeptiert und den Betrag entsprechend der vom Mieter abgelesenen Werte korrigiert (auf ca. 250 Euro).
Kann das auch für die Rechnung von 2009 noch geltend gemacht werden? Damals wurde nicht reklamiert. Es steht auch ein G vor dem Betrag und die 800 Euro wurden gezahlt. Anscheinend funktioniert die elektronische Übermittlung aus dem Keller nicht.
Danke für Deine Antwort
Biggs

Hallo eigentlich ist die Frist für den Widerspruch abgelaufen, da mit der Zahlung der 800€ die Abrechnung anerkannt wurde. Es sei denn der Betrag ist nur unter Vorbehalt gezahlt worden. Dann hätte man eine Chance es wie in 2010 nachträglich zu korregieren. Da es sich ja um einen gravierenden Mangel handelt. Am besten auf den Vermieter zugehen und das Gespräch suche. Vielleicht läßt er mit sich reden, da es sich ja um den gleichen Fehler handeltwie in 2010 und dort wurde ja korregiert. Info-nebenkosten.de

Hallo Biggs,

wenn bezüglich der NKA 2009 kein Widerspruch eingelegt wurde wird es jetzt nicht mehr möglich., denn die Frist ist abgelaufen.

aus §556 BGB: „Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.“

Gruß

Mary

Hallo biggs,

die Einspruchsfrist für das Jahr 2010 ist schon abgelaufen. Der Mieter hat 12 Monate Zeit Einspruch zu erheben.

Beste Grüße
kocki