Hallo zusammen,
angenommen jemand hat mit Hilfe eines Anwaltes vor Gericht (Arbeitsgericht) die Zahlung von Restlohn und einem Arbeitszeugnis gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber eingeklagt.
Da der Arbeitgeber nur einen Bruchteil des gerichtlich eingeklagten Restlohnes überweist und zudem kein Arbeitszeugnis übersendet, bittet der Mandant mehrmals seinen Anwalt um Einforderung der fehlenden Bestandteile des Vergleiches (Urteil z.B. im April 2009, jetzt August 2010).
Der eigene Anwalt reagiert aber nicht mehr.
Daraufhin empfiehlt ein anderer Anwalt (in einem privaten Umfeld) dem Mandanten dem Anwalt eine Frist von 2 Wochen zu setzen und anzukündigen, dass er sich bei Verstreichen der Frist bei der Anwaltskammer meldet und den Fall vorträgt. Das solle den ersten Anwalt angeblkich ans Arbeiten bringen, da er sonst ein Problem habe.
Was ist von diesem Vorschlag zu halten?
Hat ein solches Verhalten wirklich Konsequenzen für den ersten Anwalt? Was soll/kann die Anwaltskammer tun?
Es würde sich, wäre der Fall real, um ca. 300 € netto plus Arbeitszeugnis (laut Streitwert 2050 € wert) handeln.
Was wäre wenn das Arbeitszeugnis zwar käme, aber nicht der Realität entspräche?
Gruß
Bori