Frist an eigenen Anwalt zwecks Forderung

Hallo zusammen,

angenommen jemand hat mit Hilfe eines Anwaltes vor Gericht (Arbeitsgericht) die Zahlung von Restlohn und einem Arbeitszeugnis gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber eingeklagt.

Da der Arbeitgeber nur einen Bruchteil des gerichtlich eingeklagten Restlohnes überweist und zudem kein Arbeitszeugnis übersendet, bittet der Mandant mehrmals seinen Anwalt um Einforderung der fehlenden Bestandteile des Vergleiches (Urteil z.B. im April 2009, jetzt August 2010).
Der eigene Anwalt reagiert aber nicht mehr.

Daraufhin empfiehlt ein anderer Anwalt (in einem privaten Umfeld) dem Mandanten dem Anwalt eine Frist von 2 Wochen zu setzen und anzukündigen, dass er sich bei Verstreichen der Frist bei der Anwaltskammer meldet und den Fall vorträgt. Das solle den ersten Anwalt angeblkich ans Arbeiten bringen, da er sonst ein Problem habe.

Was ist von diesem Vorschlag zu halten?
Hat ein solches Verhalten wirklich Konsequenzen für den ersten Anwalt? Was soll/kann die Anwaltskammer tun?
Es würde sich, wäre der Fall real, um ca. 300 € netto plus Arbeitszeugnis (laut Streitwert 2050 € wert) handeln.
Was wäre wenn das Arbeitszeugnis zwar käme, aber nicht der Realität entspräche?

Gruß

Bori

Hallo.

Die Anwaltskammer wird in einem solchen Fall nichts bewirken können. Soweit ich die Angelegenheit verstanden habe, ist der Fall gerichtlich geklärt und ein vollstreckbares Urteil liegt vor.

Man könnte dem untätigen Rechtsanwalt das Mandat entziehen und einen neuen - hoffentlich engagierteren Anwalt - mit der Zwangsvollstreckung des Vergleichs beauftragen. Bei dieser Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich trägt der ehemalige Arbeitgeber die Kosten.