zwei Biergartenbesucher hören das sehr laut geführte Gespräch von zwei Menschen mit, aus dessen Inhalt sich ergibt, daß es sich um Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes handelt.
Das fast einstündige Gespräch über die soeben aufgesuchte Familie ist sehr detailreich bis in persönlichste Angelegenheiten der Betroffenen und mit Klarnamen.
Einer der Biergartenbesucher macht eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Leiter des zuständigen Jugendamtes per email und zwar Mitte Juni. Es erfolgt keine Reaktion, aber es ist auch Ferienzeit. Nach den Schulferien in der ersten Augustwoche fragt der Biergartenbesucher per eMail nach und bekommt bescheid, seine Beschwerde sei nicht eingegangen. Noch am gleichen Tag schickt er den Originaltext der Beschwerde wieder per eMail an den Leiter des Jugendamts. Dieser antwortet am nächsten Tag, er werde die Beschwerde an die zuständige Gruppenleitung weitergeben. Diese werde dann reagieren.
Die Biergartenbesucher kennen die Jugendamtsmitarbeiter nicht, haben allerdings das KFZ des Wagens mit dem die Jugendamtsmitarbeiter weggefahren sind notiert.
Welche Frist für die Bearbeitung ist angemessen. Gibt es dafür gesetzliche Vorgaben?
Die Biergartenbesucher kennen die Jugendamtsmitarbeiter nicht,
haben allerdings das KFZ des Wagens mit dem die
Jugendamtsmitarbeiter weggefahren sind notiert.
Welche Frist für die Bearbeitung ist angemessen. Gibt es dafür
gesetzliche Vorgaben?
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist in dem Moment ja primär eine innerbehördliche Angelegenheit. Es bleibt daher unklar, was die Biergartenbesucher überhaupt erwarten. Sie haben keinen Anspruch, dass gerade ihre Beschwerde besonders schnell bearbeitet wird, weil sie eine Antwort erwarten.
Vielleicht erwarten sie aber auch einen Preis für Zivilcourage? Schließlich haben sie darauf verzichtet, die Mitarbeiter, die ja lediglich ein paar Meter entfernt gewesen sein dürften, direkt anzusprechen und die Leute stattdessen nachträglich angeschwärzt. Einen Preis für oberaffiges Verhalten ist ihnen daher sicher.
die drei „F“ der Dienstaufsichtsbeschwerde: Formlos, Fristlos Fruchtlos.
Da der Beschwerdeführer nicht selbst von dem Fehler der Sachbearbeiter betroffen ist, kann es sein, daß er von diesem Fall nie wieder was hört.
Btw muss man eine Stunde lang, das Gespräch von anderen Biergartenbesuchern mithören? Wenn man zu zweit im Biergarten sitzt, hat man da nix anderes zu tun?
dieses Verhalten des Zuhörenden erinnert mich an das falsche Spießertum noch vor vielen Jahren: Sein eigenes Verhalten nicht in Frage stellen, aber über andere urteilen.
Hättest Du, Iris, nicht menschlich viel mehr erreicht, wenn Du die beiden Personen freundlich aber direkt angesprochen hättest? Es wäre Ihnen sicher eine sehr viel größere „Lehre“ gewesen, als ein Denunziantenbrief und Hämmerchen von oben.
dieses Verhalten des Zuhörenden erinnert mich an das falsche
Spießertum noch vor vielen Jahren:
Ich kenne Dich nicht persönlich, von daher kann ich nicht beurteilen wie das mit Deinem „Spießertum noch vor vielen Jahren“ war.
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Jedenfalls war nicht die Frage wie Du irgendjemandes Spießertum einschätzt oder nicht.
Sein eigenes Verhalten
nicht in Frage stellen, aber über andere urteilen.
Von wem sprichst Du? Hat Dich danach jemand gefragt? Das Brett hier heißt „allgemeine Rechtsfragen“ und nicht „Küchenpsychologie“.
Und wen kennst Du von den Leuten, über die Du meinst so locker vom Hocker urteilen zu können?
Hättest Du, Iris, nicht menschlich viel mehr erreicht, wenn Du
die beiden Personen freundlich aber direkt angesprochen
hättest?
Die Frage ist müßig.
Es wäre Ihnen sicher eine sehr viel größere „Lehre“
gewesen,
woher willst Du das wissen?
als ein Denunziantenbrief und Hämmerchen von oben.
Was ist daran denunziatorisch? Das wäre es, wenn der Sachverhalt beispielsweise nicht stimmen würde - und ich habe keinen Anhaltspunkt dafür, daß dem so ist.
Falls Du was zur Ursprungsfrage beizutragen hast, dann gerne.
es steht Dir selbstverständlich frei, auf meinen Beitrag auf diese Weise antworten. Und in der Sache hast Du Recht, dass ich nicht auf Deine Frage eingegangen bin.
Es wäre andererseits eine Chance gewesen,
diese Art Vorgehen zu überdenken…
Aber wenn ich Dir nun geholfen habe,
Deinen Ärger in eine andere Richtung zu kanalisieren,
kann ich damit umgehen.