Frist bei Anfechtung falscher Angaben in Rechnung

Hallo,

angenommen man bekommt eine Rechnung für Material und stellt später fest, dass die angegebenen Maße der gelieferten Objekte zu groß sind, also zu viel in Rechnung gestellt wurde, wie lange kann man dagegen vorgehen ?

Grüße

Chris

Hallo,

angenommen man bekommt eine Rechnung für Material und stellt
später fest, dass die angegebenen Maße der gelieferten Objekte
zu groß sind, also zu viel in Rechnung gestellt wurde, wie
lange kann man dagegen vorgehen ?

Ich nehme mal an, dass dem Unternehmer nicht nachgewiesen werden könnte, absichtlich falsche Mengen eingesetzt zu haben?

Nun, die Verjährung fängt nach dieser Regel an:

„Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
1.der Anspruch entstanden ist und
2.der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.“

  1. wäre der Zeitpunkt der Überbezahlung.
  2. möchte ich nicht einschätzen.

Und ab dann dürften es drei Jahre sein, innerhalb derer man seinen Anspruch geltend machen sollte.