Frist bei Fahrschule?

Hallo, ich bräuchte mal ne Antwort.

Ich will jetzt meinen Führerschein anfangen, und hab vor ca. zweieinhalb Wochen bereits bem Straßenverkehrsamt alles Nötige beantragt.

Ich war aber bis jetzt teils aus Zeitgründen, teils aus Geldgründen, noch bei keiner Theoriestunde.

Gibt es da irgendeine Frist, innerhalb derer man die Theoriestunden haben muss?

Gibt es eine Frist, innerhalb derer die Theoriestunden verfallen?

Und weiß noch jemand, ob es üblich ist direkt nach der Theoriestunde selbige zu zahlen, oder ob man das gebündelt am Monatsende machen kann (wäre aufgrund meiner finanz. Situation besser)?
Oder ist das Fahrschulabhängig?

hallo,
mit der begleichung der grund oder auch anmeldegebür sind automatisch die theoriestunden bezahlt. dann hast du 1 jahr zeit, die theorieprüfung zu machen. nach einem weiteren jahr muss die praxisprüfung gemacht sein.
von der fahrschülerausbildungsordnung kann man sofort nach der anmeldeung auch mit praxis anfangen. denn die theorie soll mit der praxis verzahnt werden. nun liegt es an der fahrschule, wie es dort gehandhabt wird.
hauptmann