Hi,
eine kurze Frage:
In den meisten Arbeitsverträgen wird vereinbart, dass der Arbeitnehmer die ersten 2 Tage keine Krankenmeldung einreichen muss bzw. dies spätestens ab den 3. Tag tun muss.
Ist ein nachträgliche Änderung in dieser hinsicht i.O.? Im speziellen Fall: selbst beim einer Krankheit von einem Tag muss ein Attest des Arzt vorgelegt werden (innerhalb einer bestimmt Frist versteht sich).
Meine Einschätzung:
Dies kann der Arbeitgeber natürlich tun.
Lieg ich da richtig?
Danke für eure Hilfe.