Frist bis zur Meldung bei Krankheit

Hi,

eine kurze Frage:
In den meisten Arbeitsverträgen wird vereinbart, dass der Arbeitnehmer die ersten 2 Tage keine Krankenmeldung einreichen muss bzw. dies spätestens ab den 3. Tag tun muss.

Ist ein nachträgliche Änderung in dieser hinsicht i.O.? Im speziellen Fall: selbst beim einer Krankheit von einem Tag muss ein Attest des Arzt vorgelegt werden (innerhalb einer bestimmt Frist versteht sich).

Meine Einschätzung:
Dies kann der Arbeitgeber natürlich tun.

Lieg ich da richtig?

Danke für eure Hilfe.

Hallo,

Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) § 5 Anzeige- und Nachweispflichten

sagt zumindest: „[…] Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. […]“

http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__5.html

Deine These scheint bestätigt.

Gruß
Wawi