Hallo zusammen,
nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an:
Vermieter A sieht Mängel bei Übergabe der Wohnung, denen Mieter B nicht nachgegangen ist, da sie aus B’s Sicht keine zu behebenden Mängel darstellen.
Die Wohnung wird zum Zeitpunkt x übergeben. B hat die aus seiner Sicht nötigen Schönheitsreparaturen realisiert, A fordert aber noch Kompletterstattung=Neuanschaffungswert inkl. Einbau (kein Schadensersatz zum Zeitwert) für Teppich (kleiner Fleck), Kratzer im Cerankochfeld und minimal aufgequollene Arbeitsplatte (alles fiktive Annahmen). Die Übergabe der Wohnung erfolgt durch Schlüsselübergabe. A trägt ins Protokoll die aus seiner Sicht ausstehenenden Leistungen ein, B verweigert die Unterschrift.
Zum Zeitpunkt x+3 Monate fordert A über seinen Anwalt eine Zahlung von EUR 3.000 für oben genannte Neuanschaffungen mit einer Frist von 14 Tagen. B reagiert nicht.
Zum Zeitpunkt x+4Monate fodert B von A über den Mieterbund die Rückerstattung der Kaution und Jahresendabrechung mit einer Frist von 14 Tagen. A reagiert nicht.
Wie ist die Sachlage?
SInd die Ansprüche von A verjährt, da nicht gerichtlich geltend gemacht oder reicht das Anwaltsschreiben damit A weiter seinen Forderungen nachkommen kann.
Sind die Ansprüche von B verjährt oder muss A die Kaution zahlen.
Danke für Eure/Ihre Hilfe.
Grüße
Klaus