Hallo!
Angenommen, ein deutscher Bürger habe in D einen PKW geleast, welcher auch in D zugelassen ist.
Weiter angenommen, Adresse und Nachnamen des Bürgers hätten sich im November '09 geändert (innerhalb D) und es existiere ein Nachsendeantrag bei der Post, so dass die Bezahlung von Tickets, Steuer, Versicherung, Leasingraten gesichert wäre.
Wann müsste nun der Bürger das Fahrzeug auf seinen neuen Namen und die neue Adresse ummelden?
Was wären die zu erwartenden Konsequenzen – ggf. auch im Hinblick auf den Leasingvertrag –, wenn er auf eine Ummeldung verzichten würde, da der Leasingvertrag ohnehin im März 2010 ausliefe…?
Danke und Gruß,
M.