Frist für Abbuchung

Hallo,

ich hatte bis zum Januar 2007 ein Konto bei Bank XY, dieses wurde dann von mir aufgelöst. Im Sommer davor, genauer im Juli 2006 habe ich wohl in Italien Geld mit der EC-Karte von diesem Konto abgehoben. Jetzt im November 2007 (also 11 Monate nach Kontoauflösung und 16 Monate nach der Abhebung teilt mir die Bank mit, dass jetzt die Abbuchung eingegangen wäre und hätte gerne das Geld von mir überwiesen. Dazu mal die Frage, ob es da nicht Fristen gibt binnen derer so eine Buchung abgeschlossen sein muss. 16 Monate finde ich ein bisschen seltsam.
Damit das nicht falsch verstanden wird: Wenn diese Forderung berechtigt ist, werde ich das Geld selbstverständlich überweisen, aber ich frage mich da schon ob eine Bank sowas einfach so machen darf.

Danke,
Grüße,
Holli

Hallo,

Damit das nicht falsch verstanden wird: Wenn diese Forderung
berechtigt ist, werde ich das Geld selbstverständlich
überweisen, aber ich frage mich da schon ob eine Bank sowas
einfach so machen darf.

die Bank hat damit nur wenig zu tun; sie ist schließlich nur ein Dienstleister, der den Zahlungsverkehr zwischen Dir und dem Zahlungsempfänger abwickelt. Da zumindest nach deutschem Recht die Forderung noch nicht verjährt ist, heißt es Zahlemann und Söhne.

Gruß
Christian

Hallo und danke für die Information.
Interessehalber: Wann wäre diese Forderung denn nach deutschem Recht verjährt?

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Hi

Interessehalber: Wann wäre diese Forderung denn nach deutschem
Recht verjährt?

Das steht doch in der Antwort von Christian. :wink:

Gruß
Edith

die Bank hat damit nur wenig zu tun; sie ist schließlich nur
ein Dienstleister, der den Zahlungsverkehr zwischen Dir und
dem Zahlungsempfänger abwickelt. Da zumindest nach deutschem
Recht die Forderung noch nicht verjährt ist,
heißt es
Zahlemann und Söhne.

Gruß
Christian

Häh? Wo? Muss ich das verstehen?

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Hi

Ups, Sorry, ich habe das „Wann“ überlesen.

Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

Gruß
Edith