Frist für Ablehnung eines Widerspruchs

Hallo,

wenn jemand gegen einen Beschluß Einspruch einlegt, gibt es dafür eine Frist, in der dieser bearbeitet sein muss?

Es geht um den Fall, dass Person A einen Widerspruch einlegte. In der Zwischenzeit änderten sich die Voraussetzungen, die auch mit einfachem Brief mitgeteilt wurden. Danach hört Person A viele Monate nichts mehr und ging davon aus, dass sich mit der Änderung alles erledigt hat. Nach Über 1 1/4 Jahren kommt die Ablehnung des Widerspruchs. Person A hat die Sache schon längst vergessen. Hat die Einrichtung Recht, oder hat sie ihre Frist verstreichen lassen? Wo ist sowas geregelt und nachlesbar?

Vielen Dank

Sarah

Hi,
über einen Widerspruch muss grundsätzlich entschieden werden, falls er nicht zurückgezogen wird. Eine Frist dafür ist mir nicht bekannt.

Gruß
Nelly

Hi
eine gesetzliche Frist gibt es nicht, allerdings sollte man nach drei Monaten mal nach dem Fall fragen - oder mit Klage drohen - das beschleunigt ungemein

Gruß
HaWeThie

oder mit Klage drohen

Genauer gesagt, mit Untätigkeitsklage.
Gegen den angefochtenen Bescheid kann man erst nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens klagen.
(Nur zu Klarstellung).

Gruß
Nelly

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