Hallo,
wenn jemand gegen einen Beschluß Einspruch einlegt, gibt es dafür eine Frist, in der dieser bearbeitet sein muss?
Es geht um den Fall, dass Person A einen Widerspruch einlegte. In der Zwischenzeit änderten sich die Voraussetzungen, die auch mit einfachem Brief mitgeteilt wurden. Danach hört Person A viele Monate nichts mehr und ging davon aus, dass sich mit der Änderung alles erledigt hat. Nach Über 1 1/4 Jahren kommt die Ablehnung des Widerspruchs. Person A hat die Sache schon längst vergessen. Hat die Einrichtung Recht, oder hat sie ihre Frist verstreichen lassen? Wo ist sowas geregelt und nachlesbar?
Vielen Dank
Sarah