Arbeitnehmer kündigt bei Arbeitgeber aus persönlichem Grund. In welcher Frist muß der Arbeitgeber die Kündigung annnehmen? Vielleicht kann mir jemand helfen. Dank im vorraus
Ich kann dir da helfen: Eine Kündigung ist eine *einseitige* Willenserklärung. Dieses Juristendeutsch besagt, dass die Kündigung überhaupt keiner Annahme bedarf. Der Arbeitnehmer muss (und kann) sie nicht „annehmen“, sondern sie wird durch Zugang wirksam.
Levay
In welcher Frist muß der Arbeitgeber die Kündigung annnehmen?
Annehmen? In welchem Sinne? Meinst du, ob der AG dem AN mitteilen muss, dass er die Kündigung akzeptiert? Oder das er mitteilen muss, die Kündigung erhalten zu haben?
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Ja vielleicht … wenn klar ist, was du meinst.
Hallo erstmal.
Zusätzlich zu den anderen Antworten: FAQ:1990
mfg M.L.
Ja ich meine das der AG mitteilen muß ob er die Kündigung annnimmt. Speziell in welcher Frist, dies geschehen sollte.
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Ja ich meine das der AG mitteilen muß ob er die Kündigung
annnimmt.
Nö, muss er nicht, da es ja da nichts anzunehmen gibt.
Speziell in welcher Frist, dies geschehen sollte.
Da er nicht „muss“, gibts da auch keine Frist.
Ja ich meine das der AG mitteilen muß ob er die Kündigung
annnimmt. Speziell in welcher Frist, dies geschehen sollte.
Äh… ich habe dir doch schon geschrieben, dass das nicht stimmt. Wieso glaubst du es dann immer noch?
Stell dir mal vor, eine Kündigung würde einer Annahme bedürfen. Das würde bdeuten, dass der Arbeitgeber auch sagen kann: Nö. Du bleibst hier.
Kann nicht sein, oder?
Levay