Frist für arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei TKK

hallo leute,
Ein Arbeitnehmer ist in den ersten 4 Wochen nach Einstellung erkrankt. Das Geld wird nicht vom Arbeitgeber weiterbezahlt, sondern von der Krankenkasse.
Der Arbeitnehmer war 5 Tage krank und hat zu spät seine Krankenkasse über seine Arbeitsunfähigkeit informiert. Die Krankenkasse sagt dass sie innerhalb einer Woche informiert werden muss. Nun verweigert die Kasse die Zahlung des Geldes und auch der Arbeitgeber zahlt nicht.
Gibt es diese Frist? Gibt es Gründe die dafür sprechen das eine Zahlung in dieser Zeit besteht?

michael

Hallo,
nach zu lesen ist das ganze auf der Hompage der TKK wie bei dieser Angelegenheit verfahren wird.
Gruß Sunny

Hallo,
lt. § 49 Abs. 5 SGB V.:
. solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wird; dies gilt nicht, wenn die Meldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgt,

Krankengeld wird in diesem Falle erst ab dem Tag des Eingangs der Meldung (kann auch mündlich sein), von der Kasse gezahlt.
Natürlich gibt es auch für die Kassen im Einzelfall anders zu entscheiden - kommt eben darauf an.
Gruss
Czauderna

Guten Tag,
das heisst wenn die arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse zu spät eingereicht wurde verfällt das krankengeld. Es geht um die ersten 4 Wochen bei Neueinstellung. Dann 5 Krankheitstage, Krankmeldung erst 5 Tage nach dem letzten Kreankheitstag eingegangen, als der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig war. Was gibt es für Möglichkeiten auf Krankengeld anspruch für diese Tage?? Vielen Herzlichen Dank für die Antworten…

1 Like

Hallo,
grundsätzlich keine - es sei denn man kann der Kasse glaubhaft versichern dass es für die verspätete Meldung einen solchen Grund gibt die dem versicherten nicht möglich machte die Meldung rechtzeitig an die Kasse abzugeben. Mein Rat, mal mit der Kasse persönlich sprechen.
Gruss
Czauderna