Frist für Arbeitszeugnis

Morgen liebe WWW´ler,

wie lange zurück liegend muss man ein Arbeitszeugnis ausstellen? Gibt es da Verjährungsfristen oder der Gleichen?

Danke und Grüße

Hallo

Der Anspruch auf ein qulifiziertes Abschlusszeugnis verjährt nach drei Jahren (iSd Verjährung). Vorzeitig kann er allerdings schon verwirken - da gibt es keine fixe Grenze, nur eine Orientierungslinie von 4-6 Monaten oder per Ausschlussfrist vorzeitig verfallen, sofern die Ausschlussfrist wirksam vereinbart war.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

bedeutet das rein theoretisch, das man einer Auszubildenden die seit sagen wir mal 8 Jahren nicht in dem Betriebt tätig war keins mehr ausstellen müsste, wenn sich so ein Fall ergeben würde?

Gruß

Hallo,

bedeutet das rein theoretisch, das man einer Auszubildenden
die seit sagen wir mal 8 Jahren nicht in dem Betriebt tätig
war keins mehr ausstellen müsste, wenn sich so ein Fall
ergeben würde?

Genau das hieße das. Aber Du hättest natürlich trotzdem Anspruch auf ein einfaches Arbeitszeugnis, das keine Bewertung enthält ("… arbeitete von … bis … als … in unserem Unternehmen.")

Sollte es eines gegeben haben und Du hast es nur verloren, dann lass Dir eine Kopie geben oder eine Zweitschrift ausstellen. Die haben nach 8 Jahren noch alle Unterlagen da, Personalakten haben nämlich lange Aufbewahrungsfristen.

Gruß

Gruß, Bernd

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Hi, danke also ein ganz einfaches schreiben und gut ist=)

Bin nich die damalige Auszubildende sondern diejenige die es ausstellen muss.

Gruß

Nein, hätte er nicht!
Hi!

Genau das hieße das. Aber Du hättest natürlich trotzdem
Anspruch auf ein einfaches Arbeitszeugnis, das keine Bewertung
enthält ("… arbeitete von … bis … als … in unserem
Unternehmen.")

Nein, den hätte er nach 8 Jahren auch nicht, da auch dieser nach 3 Jahren beginnend mit dem Ende des Entstehungsjahres (=Jahr, in dem die Beschäftigung endete) verjährt.

Gruß
Guido

Hallo Guido,
irgend einen § zur Hand auf dem ich mich berufen könnte ?

Gruß

Hallo,

ich fürchte, dass Gudo recht hat. Die lange Verjährung nach 30 Jahren galt bis vor einigen Jahren. Trotzdem kann man den Arbeitgeber ja um ein einfaches Arbeitszeugnis bitten.

Hallo Guido,
irgend einen § zur Hand auf dem ich mich berufen könnte ?

Gruß

Gruß, Bernd

BGB § 195
Hi,

nicht Du kannst Dich berufen (ist ja alles fiktiv hier), aber die regelmäßige Verjährungsfrist findet man im § 195 BGB.

http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html

Gruß
Guido