Frist für Arbeitszeugnis

Mal angenommen ein Arbeitnehmer hat in einer Firma gekündigt. Gibt es eine Frist bis zu der der Arbeitgeber das Zeugnis aushändigen muss (z.B. am letzten Arbeitstag)?

Viele Grüße,

Syl

Hallo erstmal.

Mal angenommen ein Arbeitnehmer hat in einer Firma gekündigt.
Gibt es eine Frist bis zu der der Arbeitgeber das Zeugnis
aushändigen muss (z.B. am letzten Arbeitstag)?

Also ein AG hat auf Wunsch des Ex-AN ein (qualifiziertes) Zeugnis auszustellen. Ein Muss gibt es nicht (der AN kann ja auch auf selbiges verzichten…). Für Weiteres siehe den ersten Teil der Seite http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…

HTH
mfg M.L.

Hallo auch mal,

Also ein AG hat auf Wunsch des Ex-AN ein (qualifiziertes)
Zeugnis auszustellen.

Wieso auf Wunsch des Ex-AN? Hier http://bundesrecht.juris.de/gewo/__109.html lese ich nichts davon, dass er das erst nach Beendigung wünschen darf.

MfG

lese ich nichts
davon, dass er das erst nach Beendigung wünschen darf.

Stimmt ja…

…verflixt :wink:

Hallo,

im Prinzip alles richtig. Erste Voraussetzung für das Zeugnis: der Mitarbeiter hat es verlangt, denn kraft Gesetzes muss der Arbeitgeber keines erteilen. Ausnahme: nach Berufsausbildung und nach bestimmten (wenigen) Tarifverträgen. Zweite Voraussetzung: der Mitarbeiter hat ein qualifiziertes Zeugnis verlangt, denn sonst bekommt er ein einfaches ohne Beurteilung. Dritte Voraussetzung: der Mitarbeiter hat es rechtzeitig vor Ende des Arbeitsverhältnisses verlangt, dann ist das Zeugnis mit dem letzten Arbeitstag auszuhändigen. „Rechtzeitig“ ist einzelfallabhängig, z. B. Verzögerung o.k. bei Urlaub der Personalsachbearbeiterin, des Vorgesetzten; als Richtschnur dürften 2 Wochen gelten, es sei denn, das Zeugnis ist besonders aufwändig.

Wurde das Zeugnis nicht rechtzeitig vor Ende des Arbeitsverhältnisses verlangt, dann ist es eben zu erteilen seit dem Verlangen zuzüglich einer angemessenen Erstellungsfrist.

Viele Grüße

Thomas