Hallo
meine Frage bezieht sich auf folgenden Sachverhalt:
Person A lebt in einem Haus zur Miete. Person B, der Freund, zieht dort mit ein. Person B steht aber weder mit im Mietvertrag, noch besteht zwischen Person A und B ein Untermietvertrag, auch nicht mündlich.
Person A sowie Person B beziehen Alg II. Der Antragsteller ist Person A. Person B bezieht vom Amt seinen errechneten Teil der Miete sowie der Nebenkosten, welches mit zu Person A aufs Konto überwiesen wird und von ihr dann zum Vermieter überwiesen wird.
Nun hat sich Person A von Person B getrennt und möchte, dass dieser die Wohnung verlässt. Person B droht mit einer Klage wenn Person A ihn einfach vor die Tür setzt.
Wie soll sich Person A in diesem Fall verhalten?
Entsteht durch den vom Alg II Amt errechneten Anteil der Miete von Person B automatisch ein Untermietsverhältnis? Oder wäre das nur der Fall wenn Person B einen bestimmten Mietzins an Person A zahlen müsste?
Gibt es eine gesetzliche Frist die Person A der Person B zum Auszug lassen muss?
Wie verhält es sich sollte Person A innerhalb der nächsten Zeit ausziehen?
Der Vermieter der Wohnung ist die Mutter von Person A, demnach ist Person A beim Auszug an keine bestimmte Frist gebunden.
Vielen Dank im Vorraus