Frist für die Kriegsdienstverweigerung (KDV)

Guten Tag,

habe mich jetzt doch entschieden, den Kriegsdienst zu verweigern. Meine Musterung liegt jetzt knapp einem Monat zurück (T2).

Ich habe was bei einer KDV-Frist gehört (4 Wochen).
Im Internet habe ich dann folgenden Satz gefunden:

„(6) Der Einberufungsbescheid soll mindestens vier Wochen vor dem Einberufungstermin ergehen. Dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2.“

Was ist denn jetzt genau mit Einberufungstermin gemeint. Ich soll nach dem Abitur (ca. juni/juli 2010 den Kriegsdienst antreten).

Reicht die Zeit noch, um die KDV durchzukriegen?

Vielen Dank für die Hilfe.

Hallo,

Reicht die Zeit noch, um die KDV durchzukriegen?

jeder Deutsche hat das Recht, jederzeit aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern.

Um gar nicht erst eingezogen zu werden, sollte man vor der Einberufung verweigern. Irgendwelche Wochenfristen gibt es nicht in Bezug auf eine gültige Verweigerung.

Gruß,

Malte