Guten Tag,
habe mich jetzt doch entschieden, den Kriegsdienst zu verweigern. Meine Musterung liegt jetzt knapp einem Monat zurück (T2).
Ich habe was bei einer KDV-Frist gehört (4 Wochen).
Im Internet habe ich dann folgenden Satz gefunden:
„(6) Der Einberufungsbescheid soll mindestens vier Wochen vor dem Einberufungstermin ergehen. Dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2.“
Was ist denn jetzt genau mit Einberufungstermin gemeint. Ich soll nach dem Abitur (ca. juni/juli 2010 den Kriegsdienst antreten).
Reicht die Zeit noch, um die KDV durchzukriegen?
Vielen Dank für die Hilfe.