Frist für Eintragung der Auflassungsvormerkung

Es ist schon über zwei Monate her, dass wir unseren Grundstückskaufvertrag unterschrieben haben und genauso lange liegt jetzt die Eintragung der Auflassungsvormerkung unbearbeitet beim Grundbuchamt. Eine Nachfrage hat ergeben, dass allerfrühestens in vier Wochen mit der Eintragung zu rechnen ist. Das heißt, wir können den Kredit nicht abrufen da die Fälligkeitsmitteilung nicht ausgestellt werden kann und das bedeutet, dass wir nicht bauen können und bezahlen demnächst Bereitsstellungszinsen und wir kommen wahrscheinlich in den Winter rein. Gibt es z.B. beim Grundbuchamt eine Frist, die eingehalten werden muss? Gibt es irgendwas, was man da machen kann?

Ja! Auf jeden Fall hingehen und persönlich vorsprechen. Nicht meckern sondern freundlich auftreten und ein Tränchen verdrücken. Am besten man geht als Frau alleine und nimmt das Kind/Kinder mit. Falls man beim Sachbearbeiter abblitzt freundlich versuchen, zum Leiter vorzukommen.
Hört sich bescheuert an, hilft aber wirklich.