ich hatte am 21.9.2006 einen Unfallschaden und bin deswegen hochgestuft worden. Bis heute hat meine Versicherung den Schaden nicht reguliert. Nun hat Sie sich mit dem Versicherungsgegner auf einen Vergleich mit 1065€ geeinigt.
Kann ich diesen Schaden nun noch zurückkaufen, bzw. welche Frist habe ich, wie geh ich am besten vor?
Wird mir dann rückwirkend die durch die Höherstufung zu viel gezahlte Summe zurückerstattet? Hatte damals zu einer anderen Versicherung gewechselt…
Also wenn garnicht reguliert wurde, man aber jetzt einen Vergleich geschlossen hat, dann frage ich mich, warum überhaupt eine Höherstufung erfolgt ist.
Die genannte Frist gilt für gewöhnlich ab Regulierung, somit sollte es eigentlich noch möglich sein, den Schaden zurück zu kaufen. Da ich die Höherstufung nicht nachvollziehen kann (es sei denn, es ging nur um die Schadenhöhe, nicht aber um die Tatsache der Versursachung) kann ich leider nicht mit Sicherheit sagen, ob die überzahlten Beiträge dann zurück gezahlt würden. Müsste aber logischer Weise so sein.
der Rückkauf ist möglich bis zu 6 Monate nach Regulierung. (vorbehaltlich wie es die anderen Versicherer machen!!)
Die Summe lohnt sich auf alle Fälle selbst zu bezahlen!
Die Rückstufung beim neuen Versicherer erfolgt dann automatisch aber man kann ja nach ca. 4 Wochen mal nachfragen.
MfG Thomas Wolter
NS: wenn Sie bei einem Service-Versicherer versichert wären dann müssten Sie solche einfachen Dinge nicht über www erfragen sondern direkt bei Ihrem Vermittler vor Ort!!! mal drüber nachdenken…
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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Agentur Thomas Wolter
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und nach Vereinbarung
grundsätzlich kann man solche Fragen sehr gut mit der Versicherung klären, denn die freut sich Ihren Schaden bezahlt zu bekommen und stuft auch gerne dafür zurück. Ob Du die Differenz der Prämie zurückbekommst kann ich Dir leider nicht beantworten, da es bei den Verschiedenen Versicherern auch andere Verhaltensweisen dafür gibt!
Mein Tipp daher: frag bei der betreffenden Versicherung nach ob und wie das genau funktioniert. Mehr als ablehnen können die ja nicht!
Jutta Heydeck, Horst Heydeck -
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Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 1 GewO
Zuständige Aufsichtsbehörde:
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Schlichtungsstellen.
Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de
Für die private Kranken- und Pflegeversicherung:
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstr. 13, 10117 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
die Rückkauffrist beträgt meines Wissens 6 Monate nach Schließung der Akte.
Der durch die Höherstufung zuviel bezahlte Beitrag sollte rückerstattet werden.