Frist für Haftpflichtschaden zurückzukaufen?

Hallo,

ich hatte am 21.9.2006 einen Unfallschaden und bin deswegen hochgestuft worden. Bis heute hat meine Versicherung den Schaden nicht reguliert. Nun hat Sie sich mit dem Versicherungsgegner auf einen Vergleich mit 1065€ geeinigt.

Kann ich diesen Schaden nun noch zurückkaufen, bzw. welche Frist habe ich, wie geh ich am besten vor?

Wird mir dann rückwirkend die durch die Höherstufung zu viel gezahlte Summe zurückerstattet? Hatte damals zu einer anderen Versicherung gewechselt…

Sconmal danke für die Antworten.

In der Regel fangen die Fristen für einen Rückkauf erst mit Abschluß der Schadenangelegenheit (finale Zahlung oder Schadenschlußbericht) an zu laufen.
Die Fristen für einen Rückkauf betragen normalerweise 3-6 Monate nach diesem Zeitpunkt.
Ob und bis zu welcher Schadenhöhe Sie einen Schaden zurückkaufen können, ist in den Versicherungsbedingungen Ihrer damaligen Versicherung beschrieben. Bis zu einer Schadenhöhe von 1500€ sollte dies aber bei allen Versicherern möglich sein.
Am besten setzen Sie sich mit ihrem damaligen Versicherer in Verbindung und teilem ihm Ihr Vorhaben mit. Wenn er einem Rückkauf nicht zustimmen sollte, fordern Sie eine Begründung auf Basis der Versicherungsbedingungen.