Guten Morgen!
Wollte das hier gern nochmal fragen. Im anderen Thread kam bisher leider noch keine Antwort und es rutscht bald ins Archiv.
Welche Frist wird im Allgemeinen dem Verkäufer zugestanden, den Kaufpreis an den Käufer zurück zu erstatten, wenn es sich um ein Internetgeschäft und Wahrnehmung der 14tägigen Rücktrittsmöglichkeit dreht? Speziell hier Waren, die der Verkäufer selbst wieder abholen muss gem. § 357 BGB.
Danke Euch
Shop-AGB
Hallo Michael,
was steht denn in der AGB des Shops?
In § 286 Abs. 3 BGB heißt es: „Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.“
Ausnahme in Absatz 4: „(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.“
Lies mal hier nach - ähnliche Frage…
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=261…
Viele Grüße
Stefanie
Danke für die Antwort Stefanie!
In den Shop-AGB steht dazu nichts. Da steht nur eine Zahlungsfrist des Kunden aber nicht des Verkäufers bei Rücktritt.
Dann nehme ich mal an, dass das Gesetzt zieht, nehme ich mal die 30 Tage an.
Danke