Guten Tag,
wenn ein Schriftstück am 16.11.2013 zugestellt wurde und man innerhalb eines Monats Klage erheben kann, wann muss die Klage spätestens beim Amtsgericht eingegangen sein?
Danke für eure hoffentlich schnelle Hilfe und Antwort.
Gruß Opec
Guten Tag,
wenn ein Schriftstück am 16.11.2013 zugestellt wurde und man innerhalb eines Monats Klage erheben kann, wann muss die Klage spätestens beim Amtsgericht eingegangen sein?
Danke für eure hoffentlich schnelle Hilfe und Antwort.
Gruß Opec
Hallo!
MfG
duck313
wenn ein Schriftstück am 16.11.2013 zugestellt wurde und man
innerhalb eines Monats Klage erheben kann, wann muss die Klage
spätestens beim Amtsgericht eingegangen sein?
Die Frist wurde schon korrekt benannt, aber bitte die Klage nicht ans Amts gericht schicken.
Hallo!
- Nov + ein Monat = 16. Dezember, 23.59 h
…
Gehört der Tag der Zustellung auch schon zur Frist?
Hallo!
du hast Recht !
nach § 187 BGB läuft die Frist ab dem nächsten Tag der Zustellung.
im Beispiel also 17.Nov + 1 Monat = 17. Dez 23.59 h
Und würde der letzte Tag auf einen Sonn-oder Feiertag fallen, dann verschiebt sich das Ende auf den folgenden Werktag.
mfG
duck313
nach § 187 BGB läuft die Frist ab dem nächsten Tag der
Zustellung.im Beispiel also 17.Nov + 1 Monat = 17. Dez 23.59 h
Jetzt hast du dich von richtig auf falsch korrigiert.
Zustellung: Im Laufe des 16.11.
Fristbeginn: 17.11.
Fristablauf: Mit Ablauf des 16.12.
Guten Abend!
du hast Recht !
Aber sowas von nicht.
nach § 187 BGB läuft die Frist ab dem nächsten Tag der
Zustellung.
Stimmt.
im Beispiel also 17.Nov + 1 Monat = 17. Dez 23.59 h
Nö, das wäre ein Monat und ein Tag.
Hallo!
Ja, so was kommt eben von so was .
Am besten man wartet nie bis zum letzten/vorletzten Tag, dann muss man auch nicht rechnen(und sich vertun) !
mfG
duck313
Hallo nochmal.
also die Frist läuft erst ab dem nächsten Tag, den 17.11 bis zum 16.12.2013? Die Klage muss dann morgen, Montag den 16.12. um 2359 h bei Verwaltungsgericht sein?
Danke und Gruß
Opec
Ist es egal wie lang der Monat war? Der November hatte doch nur 30 Tage?
Ein Monat ist ein Monat ist ein Monat.
Hallo nochmal,
jaa-haa!
Wär’s ein realer Fall, drängte sich jetzt natürlich die Frage auf, was man sich als Laie denn für einen Erfolg verspreche, wenn man schon fast an der Fristberechnung scheiterte.