Frist für Kostenvoranschlag nach einen Autounfall

Hallo,

habe vor fast 5Wochen beim ausparken beim Supermarkt eine leichte Berührung mit meiner Soßstange vorne bei einen anderen Fahrzeug deren Soßtange hinten gehabt.
Bei dieser Berührung würde ein leichter Kratzer beim gegnerischen Fahrzeug (Bild vorhanden)erzeugt.
Wie lange hat nun die Gegenpartei Zeit einen Kostenvoranschlag zu erstellen?
Gibt es da irgendwelche Fristen die man einhalten muß.
Bei mir ist nun der Fall,das mein Unfallgegner sich über 4 Wochen Zeit gelassen hat.
Jetzt versucht er mir ,nach meiner Ansicht eine viel zu hohe Rechnung zu pressentieren.
Obwohl wir uns einig waren das der Schaden nicht höher als 100 Euro betragen sollte .Polizei würde nicht eingeschaltet.

Den Versicherungen ist es völlig egal wer schuldig oder geschädigt ist. Schon in der Fahrschule lernt man, dass bei Eintreten eines Versicherungsfalls, unabhängig der Schuldfrage innerhalb von 24 h die Versicherung informiert werden sollte.
Selbst wenn der Versicherte im Koma liegt.
Dann sollten es Angehörige tun.

Mfg Micha

Hallo,

erstmal vorne weg, bei jedem Unfall, so klein er auch sein mag, sollte die Polizei informiert werden.
Soviel ich weiß, gibt es keine Fristen einzuhalten, was den Kostenvoranschlag betrifft. Bei der Meldung des Unfalls schon (eine Woche bei der Versicherung). Manch einer will den Schaden sofort beheben lassen, manch einer eben nicht. Er kann die Werkstatt frei wählen oder die Versicherung vermittelt ihm eine in seiner Gegend. Bei einem Bagatellschaden kann man die Sache vielleicht auch ohne Versicherung klären und den Schaden aus eigener Tasche zahlen (um nicht hochgestuft zu werden).
Und was die „überhöhte“ Rechnung des Geschädigten betrifft, manche Werkstätten versuchen, wenn sie hören, da war ein Unfall, den Rechnungsbetrag hochzutreiben, weil sie wissen, dass die Versicherung das bezahlt. Hm, ich nehme an, dass ihr die Versicherung außen vorgelassen habt. Vielleicht hilft dir das etwas weiter.

Viele Grüße!

Hallo,
n.m.M. dumm gelaufen. Du hättest die 100,00 € Vereinbarung schriftlich festhalten sollen.
Der Unfallgegner hat doch zu Geltendmachung eine Menge Zeit. Stimme Dich mit Deiner Versicherung freundlich ab, notfalls bezahlt die Versicherung und Du zahlst die „ausgelegte“ Summe zurück, um nicht höhergestuft zu werden.
Übrigens, ich halte es für eine Frechheit, ohne Zwischenbescheid den Kostenvoranschlag so lange hinauszuzögern. Ich in meinen zwei bisherigen ähnlichen Fällen hatte den Voranschlag innerhalb weniger Tage.
Schau einmal hier hinein:
http://www.motor-talk.de/forum/frist-zur-meldung-von…
Viel Glück
probstheida