Frist für Lohnabrechnungserstellung

Liebe Experten,

nirgendwo finde ich einen Hinweis darauf WANN ein AN seine Lohnabrechnung zu bekommen hat. Angenommen, man bekommt keinen schriftlichen Beleg über seinen Verdienst, dann könnte man diesen doch einfordern? WANN (wie ist klar) sollte denn üblicher Weise ein Beleg erstellt werden? mit Auszahlung des Geldes?- Wann sollte er spätestens dem AN vorliegen? 30 Tage nach Auszahlung? Gibt es eine Frist?

Grüße

Frank

Hallo

nirgendwo finde ich einen Hinweis darauf WANN ein AN seine
Lohnabrechnung zu bekommen hat.

§ 108 GewO

  1. Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes enthalten. Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstigen Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich.

  2. Die Verpflichtung zur Abrechnung entfällt, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben.

Also eigentlich: bei Fälligkeit des Lohnes

Gruß,
LeoLo