Hallo zusammen,
ist eine bestimmte Frist zwischen Ankündigung und Beginn einer Mieterhöhung Pflicht?
Z. B. mindestens 3 Monate?
Schöne Grüße
JK
Hallo zusammen,
ist eine bestimmte Frist zwischen Ankündigung und Beginn einer Mieterhöhung Pflicht?
Z. B. mindestens 3 Monate?
Schöne Grüße
JK
Hallo.
Ja, das ergibt sich aus dem Gesetz. Wichtig ist zunächst, dass der Vermieter nicht die „Miete erhöht“, sondern dass er den Mieter zur Zustimmung auffordern muss. Dem Mieter steht dann eine Überlegungsfrist zu, und zwar der Monat, in dem das Mieterhöhungsverlangen bei ihm eingeht und die beiden folgenden Monate (§ 558b BGB). Der Mieter kann innerhalb dieser Zeit das Mietverhältnis mit einer Frist von zwei weiteren Monaten schriftlich kündigen. Der Vermieter kann nach Ablauf dieser Fristen innerhalb von drei Monaten die fehlende Zustimmung des Mieters einklagen. Stimmt der Mieter zu, dann schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang der Mieterhöhung: