Frist für möglichen Wechsel in PKV

Hallo zusammen,

der Mitarbeiter eines Unternehmens bekommt im Dezember eines Jahres erstmalig ein Monatsgehalt ausgezahlt, mit dem er (incl. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld) auf ein Jahr gerechnet, über der Versicherungspflichtgrenze (bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze) liegt. Darf dieser Angestellte sich im direkt darauffolgenden Jahr privat versichern ?

Vielen Dank für Hilfe bei dieser Aufgabe.

Gruß
Ulli

Vielen Dank für Hilfe bei dieser Aufgabe.

Nein, darf er nicht.

Hallo,

habe gerade noch einmal weitergesucht, und unter:

http://www.pkv.de/positionen/gesundheitsreform-neure…

folgendes Beispiel gefunden:

Beispiel: Ein Arbeitnehmer bezieht von Januar bis November 2010 ein regelmäßiges Jahresgehalt in Höhe von 45.000,-- Euro, verdient also in diesem Zeitraum 41.250,-- Euro. Ab Dezember 2010 erhöht sich sein regelmäßiges Jahresgehalt auf 50.100,-- Euro und er verdient in diesem Monat 4.175,-- Euro. Insgesamt hat der Arbeitnehmer in diesem Jahr 45.425,-- Euro verdient, sein regelmäßiges Gehalt liegt also unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.950,-- Euro. Weil er allerdings ab Dezember 2010 ein regelmäßiges Jahresgehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bezieht und auch im nächsten Jahr voraussichtlich beziehen wird, ist er ab dem 1. Januar 2011 versicherungsfrei und kann in die private Krankenversicherung wechseln.

Demnach würde es für den Angestellten möglich sein, direkt nach dem Dezembergehalt (im darauffolgenden Jahr) in die PKV zu wechseln ?
Richtig ?

Danke für Eure Hilfe.
Ulli

Demnach würde es für den Angestellten möglich sein, direkt
nach dem Dezembergehalt (im darauffolgenden Jahr) in die PKV
zu wechseln ?
Richtig ?

Dann habe ich Deine Ausgangsfrage falsch verstanden. Wenn der AN in 2010 ein Einkommen oberhalb der JAEG hatte, kann er zum Januar i die PKV wechseln. Korrekt.

In diesem Beispiel hatte der AN in 2010 noch KEIN Jahresgehalt über der
Grenze verdient:

Zitat:
„Insgesamt hat der Arbeitnehmer in diesem Jahr 45.425,-- Euro verdient, sein regelmäßiges Gehalt liegt also unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.950,-- Euro“

Erst allein das Dezembergehalt ergibt auf ein Jahr hochgerechnet ein Jahresgehalt über der Grenze von 49.950 Euro verdient:
Zitat:
„Weil er allerdings ab Dezember 2010 ein regelmäßiges Jahresgehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bezieht und auch im nächsten Jahr voraussichtlich beziehen wird, ist er ab dem 1. Januar 2011 versicherungsfrei und kann in die private Krankenversicherung wechseln.“

Also Wechsel Anfang 2011, obwohl 2010 insgesamt nur 45.425,-- Euro verdient wurden.

Sorry wenn ich gerade etwas „komplizert“ werde. Finde dieses Detail aber sehr wichtig und interessant.

Danke.

In diesem Beispiel hatte der AN in 2010 noch KEIN Jahresgehalt über der
Grenze verdient:

Zitat:
„Insgesamt hat der Arbeitnehmer in diesem Jahr 45.425,-- Euro verdient, sein regelmäßiges Gehalt liegt also unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.950,-- Euro“

Erst allein das Dezembergehalt ergibt auf ein Jahr hochgerechnet ein Jahresgehalt über der Grenze von 49.950 Euro verdient:
Zitat:
„Weil er allerdings ab Dezember 2010 ein regelmäßiges Jahresgehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bezieht und auch im nächsten Jahr voraussichtlich beziehen wird, ist er ab dem 1. Januar 2011 versicherungsfrei und kann in die private Krankenversicherung wechseln.“

Also Wechsel Anfang 2011, obwohl 2010 insgesamt nur 45.425,-- Euro verdient wurden.

Sorry wenn ich gerade etwas „komplizert“ werde. Finde dieses Detail aber sehr wichtig und interessant.

Danke.

DIESE ANTWORT HABE ICH EINMAL KOPIERT, WEIL OBEN AN FALSCHER STELLE IM NACHRICHTENVERLAUF.

In diesem Beispiel hatte der AN in 2010 noch KEIN Jahresgehalt über der Grenze verdient:

Um es deutlich zu machen: Das Jahresbrutto von 2010 muß oberhalb der JAEG liegen, nicht das eines einzelnen Monats.

Ok. Habe verstanden. Also nicht so wie in dem Beispiel beschrieben.

Danke und Gruß
Ulli

ja, wie in den Zitaten richtig dargelegt. Vorausgesetzt, alles ist regelmäßiges Einkommen ohne Überstunden, Provisionen etc.

Gruss

Narmer

Hallo,

In diesem Beispiel hatte der AN in 2010 noch KEIN Jahresgehalt über der Grenze verdient:

Um es deutlich zu machen: Das Jahresbrutto von 2010 muß
oberhalb der JAEG liegen, nicht das eines einzelnen Monats.

das ist so nicht ganz richtig.

Wenn der AN im Dezember eine Lohnerhöhung (dauerhaft) bekommt, wird das neue Gehalt „hochgerechnet“.

Wie von UP geschrieben ist ein Wechsel in die PKV dann auch bei nichterreichen der JAEG im Vorjahr möglich.

Gruß
tycoon

Das hatte ich nicht mehr auf dem Zettel.

Gruß

Nordlicht