der Mitarbeiter eines Unternehmens bekommt im Dezember eines Jahres erstmalig ein Monatsgehalt ausgezahlt, mit dem er (incl. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld) auf ein Jahr gerechnet, über der Versicherungspflichtgrenze (bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze) liegt. Darf dieser Angestellte sich im direkt darauffolgenden Jahr privat versichern ?
Beispiel: Ein Arbeitnehmer bezieht von Januar bis November 2010 ein regelmäßiges Jahresgehalt in Höhe von 45.000,-- Euro, verdient also in diesem Zeitraum 41.250,-- Euro. Ab Dezember 2010 erhöht sich sein regelmäßiges Jahresgehalt auf 50.100,-- Euro und er verdient in diesem Monat 4.175,-- Euro. Insgesamt hat der Arbeitnehmer in diesem Jahr 45.425,-- Euro verdient, sein regelmäßiges Gehalt liegt also unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.950,-- Euro. Weil er allerdings ab Dezember 2010 ein regelmäßiges Jahresgehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bezieht und auch im nächsten Jahr voraussichtlich beziehen wird, ist er ab dem 1. Januar 2011 versicherungsfrei und kann in die private Krankenversicherung wechseln.
Demnach würde es für den Angestellten möglich sein, direkt nach dem Dezembergehalt (im darauffolgenden Jahr) in die PKV zu wechseln ?
Richtig ?
Demnach würde es für den Angestellten möglich sein, direkt
nach dem Dezembergehalt (im darauffolgenden Jahr) in die PKV
zu wechseln ?
Richtig ?
Dann habe ich Deine Ausgangsfrage falsch verstanden. Wenn der AN in 2010 ein Einkommen oberhalb der JAEG hatte, kann er zum Januar i die PKV wechseln. Korrekt.
In diesem Beispiel hatte der AN in 2010 noch KEIN Jahresgehalt über der
Grenze verdient:
Zitat: „Insgesamt hat der Arbeitnehmer in diesem Jahr 45.425,-- Euro verdient, sein regelmäßiges Gehalt liegt also unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.950,-- Euro“
Erst allein das Dezembergehalt ergibt auf ein Jahr hochgerechnet ein Jahresgehalt über der Grenze von 49.950 Euro verdient:
Zitat: „Weil er allerdings ab Dezember 2010 ein regelmäßiges Jahresgehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bezieht und auch im nächsten Jahr voraussichtlich beziehen wird, ist er ab dem 1. Januar 2011 versicherungsfrei und kann in die private Krankenversicherung wechseln.“
Also Wechsel Anfang 2011, obwohl 2010 insgesamt nur 45.425,-- Euro verdient wurden.
Sorry wenn ich gerade etwas „komplizert“ werde. Finde dieses Detail aber sehr wichtig und interessant.
In diesem Beispiel hatte der AN in 2010 noch KEIN Jahresgehalt über der
Grenze verdient:
Zitat:
„Insgesamt hat der Arbeitnehmer in diesem Jahr 45.425,-- Euro verdient, sein regelmäßiges Gehalt liegt also unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.950,-- Euro“
Erst allein das Dezembergehalt ergibt auf ein Jahr hochgerechnet ein Jahresgehalt über der Grenze von 49.950 Euro verdient:
Zitat:
„Weil er allerdings ab Dezember 2010 ein regelmäßiges Jahresgehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bezieht und auch im nächsten Jahr voraussichtlich beziehen wird, ist er ab dem 1. Januar 2011 versicherungsfrei und kann in die private Krankenversicherung wechseln.“
Also Wechsel Anfang 2011, obwohl 2010 insgesamt nur 45.425,-- Euro verdient wurden.
Sorry wenn ich gerade etwas „komplizert“ werde. Finde dieses Detail aber sehr wichtig und interessant.
Danke.
DIESE ANTWORT HABE ICH EINMAL KOPIERT, WEIL OBEN AN FALSCHER STELLE IM NACHRICHTENVERLAUF.