Hallo,
hier die ganz allgemeine Frage: Wenn bei einer Wohnungsübergabe zwar ein Übergabeprotokoll nicht angefertigt wird, aber auch keine direkten Mängel angemahnt werden außer Staub auf Fensterbank und ein wenig Schmutz am Wasserhahn, gibt es noch eine Überlegefrist für Vermieter, in der diese Mängel anmelden können? Wenn ja, wie lang ist die Frist? Wie sieht es aus, wenn sich der Vermieter nach Wohnungsübergabe einfach nicht mehr meldet und auch nicht erreichbar ist?
Für allgemeine Hinweise wär ich dankbar 
Gruß
Rosa 
Hallo,
hier die ganz allgemeine Frage: Wenn bei einer
Wohnungsübergabe zwar ein Übergabeprotokoll nicht angefertigt
wird, aber auch keine direkten Mängel angemahnt werden außer
Staub auf Fensterbank und ein wenig Schmutz am Wasserhahn,
gibt es noch eine Überlegefrist für Vermieter, in der diese
Mängel anmelden können? Wenn ja, wie lang ist die Frist? Wie
sieht es aus, wenn sich der Vermieter nach Wohnungsübergabe
einfach nicht mehr meldet und auch nicht erreichbar ist?
Für allgemeine Hinweise wär ich dankbar 
Hallo,
nach einer Wohnungsübergabe gibt es keine Nachfrist zur Überlegung, es sei denn, es wurde eine solche vereinbart. Dies wäre unüblich.
Grüsse Günter