falls an eine Notebook die Festplatte nach 5 Monate defekt ist und der NB-Hersteler zusagt, eine neue Festplatte zu schicken, diese aber (auf unbestimmte Zeit) nicht liefern kann, ist es dann ratsam, eine Frist für die Nacherfüllung zu setzen?
Wenn ja, wie lange sollte man diese Frist in solch einem Fall ansetzen?
Wie müsste man eine solche Frist mitteilen?
Mail, Telefon, Fax, Brief (Einschreiben?)?
Wäre es unverhältnismäßig sofort ein neues Gerät zu fordern (immerhin ist die Festplatte ja eine, wenn nicht die, Hauptkomponente)
Kann man bei Verstreichen der Frist eine neues Gerät oder den Kaufpreis fordern (im Sinne eines Rücktritts vom Kaufvertrag)?
die Festplatte ist eines von vielen Teilen und bei Notebooks noch das Teil, das man am ehesten selbst tauschen kann. Ein Defekt der Festplatte rechtfertigt nicht gleich das ganze Notebook wegzuwerfen.
Wer hiermit keine Erfahrung hat sollte aber die Finger weglassen und lieber das Gerät als ganzes zur Reparatur schicken.
Zur Frist: Ich halte zwei Wochen für die Lieferung einer Festplatte für angemessen. Die Dinger sind zwar dank Hochwasser knapper (und somit teurer) aber immer noch lieferbar.
Fristen setzt man am besten entweder per Fax mit qualifiziertem Protokoll (sprich Kopie der ersten Seite auf dem Protokoll) oder per Einwurfeinschreiben (dann im Internet das Sendungsprotokoll der Post ausdrucken).
was sagen den die Garantiebestimmungen, kaum jemand hat einen Vertrag mit dem Hersteller…
Mit Geld zurück usw kann das richtig schwer werden, wenn in der Garantie der Fall nicht geregelt ist und auch nur Garantie in bestimmten Grenzen zugesagt wird.
Und bevor jemand jammert, erstmal Unterschied Gewährleistung und Garantie nachgucken.